Auszug - Einwohnerfragezeit
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Wortprotokoll |
Ein Einwohner wundert sich darüber, dass erst 2018 die Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 erfolgt. So eine Nachlässigkeit würde das Finanzamt bei einem Gewerbetreibenden nicht zulassen. Dazu wird vom Protokollführer mitgeteilt, dass auch für die Gemeinden die Verpflichtung besteht, bis zum 31.03. des Folgejahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Diese Vorgabe konnte aber nicht eingehalten werden, weil sich aus verschiedenen Gründen die Erstellung der erstmaligen Eröffnungsbilanz um mehrere Jahre verzögerte.
Vom Ausschussvorsitzenden wird ergänzt, dass starke Anstrengungen unternommen werden (z. B. durch externe Unterstützung) die ausstehenden Jahresabschlüsse fertig zu stellen.