Tagesordnung - 15. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 4 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 5 | Prüfung des Jahresabschlusses 2011 | VO/2017/301/02GV | |||||
Ö 6 | Verjährung von Schulkostenbeiträge | VO/2017/211/02GV | |||||
Ö 7 | Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) | VO/2017/309/02GV | |||||
Ö 8 | Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) | VO/2017/362/02GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Grundgebühr ist nach den EU-Richtlinien neu zu bezeichnen.
Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2018 – 2020 auf 1,35 € je cbm festzusetzen.
Der Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.
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15.11.2017 - Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Grundgebühr ist nach den EU-Richtlinien neu zu bezeichnen.
Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2018 – 2020 auf 1,35 € je cbm festzusetzen.
Der Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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14.12.2017 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Grundgebühr ist nach den EU-Richtlinien neu zu bezeichnen.
Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2018 – 2020 auf 1,35 € je cbm festzusetzen.
Der Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.
Abstimmungsergebnis dafür: 17 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 9 | Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2018 | VO/2017/368/02GV | |||||
Ö 10 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||
N 11 | Abschluss eines Änderungsvertrages für das Alte Amt | ||||||
Ö 12 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||