Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/301/02GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (02) 913.69_00 JA2011
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
15.11.2017 
15. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Bornhöved hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 03.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. b der Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2011 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Bornhöved schließt das Haushaltsjahr 2011 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 162.311,38 EUR ab. Nach § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sind Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen, aufgrund der Regelungskonstellation darf nur in atypischen Ausnahmefällen von dieser Regelung abgewichen werden. Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, den Jahresfehlbetrag durch Mittel der Ergebnisrücklage auszugleichen. Diese reduziert sich in Folge des Ausgleichs von 617.500,77 EUR auf 455.188,62 EUR.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage von 617.500,77 EUR auf 455.188,62 EUR aufgrund des Ausgleichs des Jahresfehlbetrages von 162.311,38 EUR

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

a)      Der Finanzausschuss hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 geprüft und empfiehlt der Gemeindevertretung vorbehaltlich etwaiger Belegprüfungen und den sich daraus ergebenden Änderungen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

b)      Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Ausgleich des Jahresfehlbetrages von 162.311,38 EUR durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage zu beschließen.

 

 

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Bornhöved

Lagebericht 2011 der Gemeinde Bornhöved

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA11_Bilanz (2561 KB)      
Anlage 2 2 JA11_Ergebnisrechnung und Teilrechnungen (3346 KB)      
Anlage 3 3 JA11_Finanzrechnung und Teilrechnungen (3710 KB)      
Anlage 4 4 JA11_Anhang_Teil 1 (439 KB)      
Anlage 5 5 JA11_Anhang_Teil 2 (6556 KB)      
Anlage 6 6 JA11_Anhang_Teil 3 (714 KB)      
Anlage 7 7 Lagebericht_2011 (394 KB)      
Stammbaum:
VO/2017/301/02GV   Prüfung des Jahresabschlusses 2011   20-1.1 Finanzen   Vorlage
VO/2017/301/02GV-1   Prüfung des Jahresabschlusses 2011   20-1.1 Finanzen   Vorlage