Auszug - Verjährung von Schulkostenbeiträge
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende trägt den wesentlichen Inhalt der Beschlussvorlage vor, wonach Schulkostenbeiträge der Stadt Bad Segeberg aus dem Jahr 2012 in Höhe von rd. 3.200 EUR verjährt sind und die Einrede der Verjährung vorgeschlagen wird. Nach kurzer Aussprache wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Gem. § 214 BGB ist die Gemeinde Bornhöved nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung der nachgeforderten Schulkostenbeiträge für das Jahr 2012 in Höhe von 3.171 € zu verweigern.
Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Bornhöved über keinen ausgeglichenen Haushalt verfügt und insbesondere als Fehlbetragsgemeinde nach dem Erlass zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten zuletzt vom 15.08.2016 gehalten ist, Aufwendungen zu beschränken und Ertragsquellen auszuschöpfen.
Es wird empfohlen, die Einrede der Verjährung geltend zu machen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0