Auszug - Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nachdem vom Vorsitzenden darauf hingewiesen wird, dass es sich bei der Wasserversorgung um eine kostenrechnende Einrichtung handelt, die weder Überschüsse noch Unterschüsse erwirtschaften darf (Ausgleich im darauffolgenden Kalkulationszeitraum), wird über nachstehenden Antrag abgestimmt und die Verwaltung gebeten mitzuteilen, wie sich der Wasserbezugspreis der übrigen belieferten Gemeinden in den letzten Jahren entwickelt hat:
Hinweis der Verwaltung
Gemeinden
Ascheberg, Belau, Daldorf, Damsdorf, dersau, Gönnebek, Kalübbe, Schmalensee, Stocksee, Tarbek, Tensfeld
Jahr | Wasserpreis/cbm | Grundwasserabgabe | Abgabepreis | Erhöhung zum Vorjahr |
2010 | 0,26 | 0,11 | 0,37 |
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2013 | 0,30 | 0,11 | 0,41 | 10,81 % |
2014 | 0,30 | 0,12 | 0,42 | 2,44 % |
2015 | 0,35 | 0,12 | 0,47 | 11,90 % |
2017 | 0,37 | 0,12 | 0,49 | 4,26 % |
Der Wasserabgabepreis hat sich nach vorstehender Aufstellung von 2010 auf 2017 insgesamt um 0,12 EUR (= 32,43 %) erhöht (rechnerischer Durchschnitt = 4,63 %).
Gemeinde
Trappenkamp
Jahr | Wasserpreis/cbm | Grundwasserabgabe | Abgabepreis | Erhöhung zum Vorjahr |
2010 | 0,20 | 0,11 | 0,31 |
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2013 | 0,23 | 0,11 | 0,34 | 9,68 % |
2014 | 0,23 | 0,12 | 0,35 | 2,94 % |
2015 | 0,27 | 0,12 | 0,39 | 11,43 % |
2017 | 0,38 | 0,12 | 0,40 | 2,56 % |
Der Wasserabgabepreis hat sich nach vorstehender Aufstellung von 2010 auf 2017 insgesamt um 0,09 EUR (= 29,03 %) erhöht (rechnerischer Durchschnitt = 4,15 %).
Beschlussvorschlag:
Die Grundgebühr ist nach den EU-Richtlinien neu zu bezeichnen.
Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2018 – 2020 auf 1,35 € je cbm festzusetzen.
Der Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0