Tagesordnung - 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 28.03.2017 | 07GV/17/022 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Vorstellung zum Kiesabbau | ||||||
Ö 7 | Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20dbis einschließlich Dorfstraße 26" | VO/2017/163/07GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeindevertretung beschließt, für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" zur Abrundung eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen.
Durch die Aufstellung der Satzung sollen zum einen innerhalb des Satzunsgebietes die Grenzen des derzeitigen Innenbereichs festgelegt (sog. Klarstellungssatzung) und zum anderen einzelne Außenbereichsflächen aufgrund der baulichen Prägung in den Innenbereich einbezogen werden (sog. Ergänzungssatzung).
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
3. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
4. Mit der Ausarbeitung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
5. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
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20.06.2017 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Es wird wie folgt abgestimmt.
Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beschließt, für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" zur Abrundung eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen.
Durch die Aufstellung der Satzung sollen zum einen innerhalb des Satzungsgebietes die Grenzen des derzeitigen Innenbereichs festgelegt (sog. Klarstellungssatzung) und zum anderen einzelne Außenbereichsflächen aufgrund der baulichen Prägung in den Innenbereich einbezogen werden (sog. Ergänzungssatzung).
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
3. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
4. Mit der Ausarbeitung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
5. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 8 | Beratung über eine mögliche gemeindliche Stellungnahme zum Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans (Sachthema Windenergie) | VO/2017/180/07GV | |||||
Ö 9 | Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung | VO/2017/168/07GV | |||||
Ö 10 | Grundsatzbeschluss über den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) und den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung/wiederkehrende Beiträge) | VO/2017/181/07GV | |||||
Ö 11 | Wahlvorstand Bundestagswahl | ||||||
Ö 12 | Beschaffung einer Motorsäge für die freiwillige Feuerwehr Tarbek | ||||||
Ö 13 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 14 | Verschiedenes | ||||||
N 15 | Beratung und ggf. Beschlussfassung über Verlegung der Anschlusskabel von Windkraftanlagen über Gemeindegrund | ||||||
N 16 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
Ö 17 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||