Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20dbis einschließlich Dorfstraße 26"  

12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 20.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek
VO/2017/163/07GV Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/07/621.64
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bürgermeister Saggau erläutert hierzu den Anwesenden den Sachverhalt.
Da zu den einzelnen Gebieten eine Befangenheit für einzelne Gemeindevertreter vorliegt, wird die Beschlussfassung getrennt voneinander gefasst.

r die Beschlussfassung zum Gebiet 1: “dlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4“, erklären sich die Gemeindevertreter Henning Harder, Torsten Behrens und Ursula Jens als befangen und verlassen den Sitzungsraum.
So dann wird wie folgt abgestimmt:
 

Beschluss:

1.  Die Gemeindevertretung beschließt, r das Gebiet 1: "Südlich der  Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" zur Abrundung eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen.

 

Durch die Aufstellung der Satzung sollen zum einen innerhalb des Satzungsgebietes die Grenzen des derzeitigen Innenbereichs festgelegt (sog. Klarstellungssatzung) und zum anderen einzelne Außenbereichsflächen aufgrund der baulichen Prägung in den Innenbereich einbezogen werden (sog. Ergänzungssatzung).

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

3. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

4. Mit der Ausarbeitung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

5. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.  

 

Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
 

 


 

 
r die Beschlussfassung zum Gebiet 2: „dlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26“, erklärt sich der Gemeindevertreter Jörg Blanke für befangen und verlässt den Sitzungsraum.

Es wird wie folgt abgestimmt.

 

Beschluss:

1.  Die Gemeindevertretung beschließt, r das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" zur Abrundung eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen.

 

Durch die Aufstellung der Satzung sollen zum einen innerhalb des Satzungsgebietes die Grenzen des derzeitigen Innenbereichs festgelegt (sog. Klarstellungssatzung) und zum anderen einzelne Außenbereichsflächen aufgrund der baulichen Prägung in den Innenbereich einbezogen werden (sog. Ergänzungssatzung).

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

3. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

4. Mit der Ausarbeitung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

5. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0