Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/163/07GV  

Betreff: Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/07/621.64
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Tarbek Vorberatung
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
20.06.2017 
12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Gemeinde Tarbek liegt der Antrag vor, das im Außenbereich liegende Flurstück 20/9 der Flur 1 der Gemarkung Tarbek nach § 34 Abs. 4 Nr 3 Baugesetzbuch (BauGB) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen. Das Grundstück soll baulich genutzt werden und ist gelegen südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4. Die Fläche ist in dem anliegenden Lageplan mit „Gebiet 1“ bezeichnet.

 

Die satzungsmäßige Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend  § 34 Abs. 4 BauGB ist in dem anliegenden Lageplan farblich grün hervorgehoben. Zur Abrundung wurden in 1996 weitere Flächen einbezogen.

 

Wie der vorläufigen Stellungnahme des Kreises Segeberg zum Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplanes (Sachthema Windenergie) entnommen werden kann (siehe hierzu TOP 8), umfasst der Bebauungszusammenhang faktisch auch die in dem Lageplan mit „Gebiet 2“ bezeichnete Flächen.

 

Mit dem Bürgermeister wurde deswegen im Vorwege besprochen, dass der vorliegende Antrag zum Anlass genommen werden sollte, nun auch das „Gebiet 2“ in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen. Da das Planungsbedürfnis an Gebiet 2 hier vorrangig zu betrachten ist, das Gebiet 1 gegenüber dem Gebiet 2 vergleichsweise klein ist und auch keinen besonderen Planungsaufwand erwarten lässt, wurde ebenfalls mit dem Bürgermeister besprochen, dass von einer Kostenbeteiligung der Antragsteller in diesem Fall abgesehen werden kann.  

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Planungsleistungen liegt ein Angebot auf Basis eine Zeithonorars vor. Es ist mit einem Aufwand in Höhe von rd. 1.400,00 EUR zu rechnen.

Das Angebot ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.  Die Gemeindevertretung beschließt, für das Gebiet 1: "Südlich der  Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" zur Abrundung eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen.

 

Durch die Aufstellung der Satzung sollen zum einen innerhalb des Satzunsgebietes die Grenzen des derzeitigen Innenbereichs festgelegt (sog. Klarstellungssatzung) und zum anderen einzelne Außenbereichsflächen aufgrund der baulichen Prägung in den Innenbereich einbezogen werden (sog. Ergänzungssatzung).

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

3. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

4. Mit der Ausarbeitung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

5. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Lageplan

Honorarangebot (nicht-öffentlich)

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (333 KB)      
Stammbaum:
VO/2017/163/07GV   Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26"   21-1 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2017/163/07GV-1   Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   21-1 Bauen und Planen   Vorlage
O/2017/163/07GV-1-1   Satzung der Gemeinde Tarbek über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstückes Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" hier: Satzungsbeschluss   21-1 Bauen und Planen   Vorlage