Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/163/07GV-1  

Betreff: Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/07/621.64
  Bezüglich:
VO/2017/163/07GV
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Tarbek Vorberatung
21.09.2017 
4. Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Tarbek (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
12.10.2017 
13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 20.06.2017 beschlossen, das Gebiet "Südlich der  Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" (Gebiet 1) und das

Gebiet "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" (Gebiet 2) durch eine Ergänzungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek einzubeziehen (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB).

 

Zwischenzeitlich hat die Kreisplanung des Kreises Segeberg, die mit der Ausarbeitung der Ergänzungssatzung beauftragt worden ist, einen Satzungsentwurf erstellt. Der Satzungsentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Entwurfsunterlagen werden in der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses durch einen Vertreter der Kreisplanung erläutert. Es wurde zugesichert, dass am Sitzungstag auch die entsprechende Begründung vorgelegt wird.

 

Die Gemeindevertretung muss den Satzungsentwurf und die Begründung, ggf. einschließlich etwaiger Änderungen, billigen und zur Auslegung bestimmen.

 

Der weitere Verfahrensablauf sieht vor, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung und die Begründung dazu für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung ausgelegt werden. Darüber hinaus sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu informieren und zur Stellungnahme aufzufordern. 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1.Der Enwurf der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für das

Gebiet 1: "Südlich der  Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4"

sowie für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt /

alternativ: mit folgenden Änderungen gebilligt 

 

2. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

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Anlage/n:

 

Satzungsentwurf

 

Hinweis:

Die Begründung zur Ergänzungssatzung wird nachgereicht

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tarbek_Erweiterungssatzung_Entwurf 30 08 2017 (833 KB)      
Anlage 2 2 Ergänzung TOP 5 Tarbek_Erweiterungssatzung_Entwurf 14 09 2017 (778 KB)      
Anlage 3 3 Ergänzung TOP 5 2017-09-13, ENTWURF Begründung Satzung Tarbek (1987 KB)      
Anlage 4 4 Ergänzung TOP 5 2017-09-13, ENTWURF Text Ergänzungssatzung Tarbek (218 KB)      
Stammbaum:
VO/2017/163/07GV   Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26"   21-1 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2017/163/07GV-1   Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   21-1 Bauen und Planen   Vorlage
O/2017/163/07GV-1-1   Satzung der Gemeinde Tarbek über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstückes Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" hier: Satzungsbeschluss   21-1 Bauen und Planen   Vorlage