Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 25. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved  

Bezeichnung: 25. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:48 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 23.11.2017  
02GV/17/033  
     
   
Ö 4  
Anfragen und Anträge der Mitglieder      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 7  
Änderung der Straßenbaubeitragssatzung  
Enthält Anlagen
VO/2017/190/02GV  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet östlich der Segeberger Landstraße, südlich der Straße "Am Ackerhorst" und nördlich der Straße "Kleine Heide" (Betrieb Firma Holz Ruser) hier: a) Fortfall des Vorhabenbezugs für den Bebauungsplan und b) Billigung des Vorentwurfs  
Enthält Anlagen
VO/2017/210/02GV-1  
Ö 9  
Verjährung von Schulkostenbeiträge  
VO/2017/211/02GV  
Ö 10  
Sanierung Regenwasserkanalisation Seekoppel  
Enthält Anlagen
VO/2017/263/02GV  
Ö 11  
Prüfung des Jahresabschlusses 2011  
Enthält Anlagen
VO/2017/301/02GV-1  
Ö 12  
Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung)  
Enthält Anlagen
VO/2017/309/02GV  
Ö 13  
Abschluss eines Wartungsvertrages für die Elektrik des Wasserwerkes  
VO/2017/341/02GV  
Ö 14  
Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung)  
Enthält Anlagen
VO/2017/362/02GV  
Ö 15  
Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2017
VO/2017/368/02GV  
Ö 16  
Beschluss der Haushaltssatzung 2018  
Enthält Anlagen
VO/2017/438/02GV  
Ö 17  
Beschluss eines Abwasserbeseitigungskonzeptes gem. § 31 Landeswassergesetz Schl.-Holstein  
Enthält Anlagen
VO/2017/401/02GV  
Ö 18  
5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18 hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/2017/402/02GV  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18, die 5. Änderung aufgestellt.

 

Ziel der Planung ist es, die bestehenden Nutzungen durch planerische Darstellungen im Flächennutzungsplan und rechtsverbindlichen Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu sichern und betriebsbedingte Erweiterungen zu ermöglichen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved durch die Antragstellerin direkt beauftragt.

 

Die Übernahme sämtlicher mit der Planung zusammenhängenden Kosten ist durch eine entsprechende, mit der Antragstellerin noch zu schließende, Vereinbarung zu sichern. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin durchgeführt werden.

 

6. Geltungsbereich der Planung:

 

 

 

 

 

   
    29.11.2017 - Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved
    Ö 7 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18, die 5. Änderung aufgestellt.

 

Ziel der Planung ist es, die bestehenden Nutzungen durch planerische Darstellungen im Flächennutzungsplan und rechtsverbindlichen Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu sichern und betriebsbedingte Erweiterungen zu ermöglichen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved durch die Antragstellerin direkt beauftragt.

 

Die Übernahme sämtlicher mit der Planung zusammenhängenden Kosten ist durch eine entsprechende, mit der Antragstellerin noch zu schließende, Vereinbarung zu sichern. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin durchgeführt werden.

 

6. Geltungsbereich der Planung:

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1

 

 

   
    14.12.2017 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18, die 5. Änderung aufgestellt.

 

Ziel der Planung ist es, die bestehenden Nutzungen durch planerische Darstellungen im Flächennutzungsplan und rechtsverbindlichen Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu sichern und betriebsbedingte Erweiterungen zu ermöglichen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved durch die Antragstellerin direkt beauftragt.

 

Die Übernahme sämtlicher mit der Planung zusammenhängenden Kosten ist durch eine entsprechende, mit der Antragstellerin noch zu schließende, Vereinbarung zu sichern. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin durchgeführt werden.

 

6. Geltungsbereich der Planung:

 

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 17 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Ö 19  
Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18 hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/2017/403/02GV  
Ö 20  
Bebauungsplan Nr. 25 für das Gebiet "nördlich Lindenstraße, östlich Jahnweg, südlich des Schulzentrums und westlich Schulstraße" hier: Aufstellungsbeschluss      
Ö 21  
Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr für 2018      
Ö 22  
Gespräch zwischen der Amtsverwaltung und der Gemeindevertretung zum Thema "eingeschränktes Halteverbot in der Segeberger Landstraße"      
Ö 23  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
N 24     Abschluss eines Änderungsvertrages für das Alte Amt      
Ö 25  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse