Amt Bornhöved
 

Auszug - Verjährung von Schulkostenbeiträge  

25. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:48 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2017/211/02GV Verjährung von Schulkostenbeiträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:1. Johanna Kegel-Maier
2. Petra Niels
3. Thomas Kech
Aktenzeichen:11-1
Federführend:11-1 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auch hierzu erläutert Herr Dr. Albertsen aus den Beratungen im Finanzausschuss und bittet die Gemeindevertretung, sich der Empfehlung anzuschließen.

Folglich wird folgender Beschluss gefasst:
 

 


Beschluss:

Gem. § 214 BGB ist die Gemeinde Bornhöved nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung der nachgeforderten Schulkostenbeiträge für das Jahr 2012 in Höhe von 3.171 zu verweigern.

 

Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Bornhöved über keinen ausgeglichenen Haushalt verfügt und insbesondere als Fehlbetragsgemeinde nach dem Erlass zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten zuletzt vom 15.08.2016 gehalten ist, Aufwendungen zu beschränken und Ertragsquellen auszuschöpfen.

 

Es wird empfohlen, die Einrede der Verjährung geltend zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 2