Auszug - Verjährung von Schulkostenbeiträge
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auch hierzu erläutert Herr Dr. Albertsen aus den Beratungen im Finanzausschuss und bittet die Gemeindevertretung, sich der Empfehlung anzuschließen.
Folglich wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Gem. § 214 BGB ist die Gemeinde Bornhöved nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung der nachgeforderten Schulkostenbeiträge für das Jahr 2012 in Höhe von 3.171 € zu verweigern.
Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Bornhöved über keinen ausgeglichenen Haushalt verfügt und insbesondere als Fehlbetragsgemeinde nach dem Erlass zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten zuletzt vom 15.08.2016 gehalten ist, Aufwendungen zu beschränken und Ertragsquellen auszuschöpfen.
Es wird empfohlen, die Einrede der Verjährung geltend zu machen.
Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 2