Vorlage - VO/2017/401/02GV
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Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 24.05.2017 wurde der beratende Ingenieur A. Reitner mit der Erarbeitung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes beauftragt. Durch ein solches Konzept legen die Gemeinden gegenüber der Wasserbehörde dar, wie das Abwasser im gesamten Gemeindegebiet beseitigt wird (§31 Landeswassergesetz – LWG). Das Abwasserbeseitigungskonzept bedarf vor der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht durch Satzung der Genehmigung der Wasserbehörde und wird Teil der noch zu überarbeitenden Abwassersatzung der Gemeinde.
Das Abwasserbeseitigungskonzept mit den entsprechenden Lageplänen ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und wird in der Sitzung des Werkausschusses durch Herrn Reitner erläutert.
Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wird das Abwasserbeseitigungskonzept der Wasserbehörde des Kreises Segeberg zur Genehmigung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
1.Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept wird – ggf. mit folgenden Änderungen – beschlossen.
2. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist der Wasserbehörde des Kreises Segeberg zur Genehmigung vorzulegen.
Anlage/n:
Abwasserbeseitungskonzept mit Lageplänen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | KonzeptBornhövedVorabzug (170 KB) | |||
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2 | BornhövedRW1 (840 KB) | |||
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3 | BornhövedRW2 (682 KB) | |||
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4 | BornhövedRW3 (303 KB) | |||
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5 | BornhövedSW1 (676 KB) | |||
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6 | BornhövedSW2 (597 KB) | |||
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7 | BornhövedSW3 (269 KB) |