Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschlüsse zur Tagesordnung  

25. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:48 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende beantragt, dass die Tagesordnung um folgende Tagesordnungspunkte ergänzt wird:

Neu TOP 21: „Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr für 2018“

Neu TOP 24 (geplant im nichtöffentlichen Teil): „Gespräch zwischen der Amtsverwaltung und der Gemeindevertretung zum Thema "eingeschränktes Halteverbot in der Segeberger Landstraße"

 

Hierzu ergänzen Herr Dr. Albertsen und Herr Dockwarder den Grundsatz der Öffentlichkeit und bitten, den Tagesordnungspunkt „Gespräch zwischen der Amtsverwaltung und der Gemeindevertretung zum Thema "eingeschränktes Halteverbot in der Segeberger Landstraße" öffentlich zu behandeln.

 

Herr H-G Kruse merkt an, dass es sich bei den Einwendungen zur Niederschrift nicht um die Niederschrift der Sitzung vom 28.09.2011, sondern um die Niederschrift der Sitzung vom 23.11.2017 handeln muss.

 

Sodann werden folgende Änderungen zur Tagesordnung zur Abstimmung gestellt:

TOP 3: Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 23.11.2017

Neu TOP 21: „Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr für 2018“

Neu TOP 22: „Gespräch zwischen der Amtsverwaltung und der Gemeindevertretung zum Thema "eingeschränktes Halteverbot in der Segeberger Landstraße"

 

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 17  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

(2/3 der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder ist erforderlich)

 

Der Vorsitzende beantragt, dass der TOP 24 gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 GO nicht öffentlich beraten und beschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 24  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

(2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder ist erforderlich.)

 

Der TOP 24 wird nicht öffentlich beraten.