Die Grundgebühr ist nach den EU-Richtlinien neu zu bezeichnen.
Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2018 – 2020 auf 1,35 € je cbm festzusetzen.
Der Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.
15.11.2017 - Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Grundgebühr ist nach den EU-Richtlinien neu zu bezeichnen.
Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2018 – 2020 auf 1,35 € je cbm festzusetzen.
Der Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.
14.12.2017 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Grundgebühr ist nach den EU-Richtlinien neu zu bezeichnen.
Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2018 – 2020 auf 1,35 € je cbm festzusetzen.
Der Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.