05.12.2016 - Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Straßenreinigungssatzung in vorliegender Ausführung mit der Änderung, dass § 7 Abs. 2 folgende Fassung erhält:
„(2) Abs. 1 gilt auch für Verunreinigungen von Gehwegen, Fußgängerzonen, und verkehrsberuhigten Straßen durch Hundekot und Pferdeäpfel. Die Beseitigungspflicht obliegt neben dem/der Führer/in auch dem/der Tierhalter/in:“