Auszug - Erlass einer Satzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schmalensee
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Protokollführer berichtet, dass im Sommer des Jahres das Brandschutzgesetz geändert wurde. Mit dieser Änderung wurden Bestimmungen zur Kameradschaftskasse in das Gesetz aufgenommen. Die Änderungen sind bereits in Kraft getreten. Die Regelungen zum Einnahme- und Ausgabeplan sind aber erstmalig im Haushaltsjahr 2017 anzuwenden.
Wichtige gesetzliche Regelungen sind u. a.:
- Die Gemeinden können durch Satzung ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege
bilden.
- Für dieses Sondervermögen ist von der Feuerwehr ein jährlicher Einnahme- und
Ausgabeplan aufzustellen, der der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf.
- Durch die Kameradschaftskasse sollen Vermögensgegenstände grundsätzlich nur zur
Kameradschaftspflege oder zur Durchführung von Feuerwehrveranstaltungen erworben
werden.
- Spenden o. ä. für Zwecke der Feuerwehr sind zulässig und Angebote können neben dem
Bürgermeister auch von der Wehrführung entgegengenommen werden.
Der verteilten Beschlussvorlage ist ein Satzungsentwurf beigefügt, der auf der Mustersatzung des Landes beruht. Die enthaltenen Wertgrenzen sind entsprechend der Empfehlung der Handlungshilfe für die Führung der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein an die Wertgrenzen für den Bürgermeister angepasst.
Nachdem der Bürgermeister ergänzt, dass am 13.12.2016 zu diesem Thema für die Wehrführungen, Kassenverwaltungen und Bürgermeister auf Amtsebene eine Informationsveranstaltung stattfindet, wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr.
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Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0