Amt Bornhöved
 

Vorlage - O/2016/696/05GV-1-1  

Betreff: Beratung und ggf. Beschlussfassung über Verlegung der Anschlusskabel von Windkraftanlagen über Gemeindegrund
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie ThedeAktenzeichen:21-4.2
Federführend:21-4.2 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Thede, Melanie
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
05.12.2016 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

In den Bauausschusssitzungen am 19.10.16 und 22.11.16 wurde der Vertragsentwurf aus der Vorlage VO/2016/696/05GV und die Möglichkeit, einer jährlichen Zahlung aus der Vorlage VO/2016/696/05GV-1 beraten. Die vom Bauausschuss beschlossenen Vertragsänderungen wurden zwischenzeitlich mit der GREE Damsdorf GmbH & Co. KG (eigene Betreibergesellschaft) besprochen und im Vertragsentwurf aufgenommen. Der Bauausschuss empfiehlt zudem, eine jährliche Zahlung mit der Betreibergesellschaft zu vereinbaren. Der geänderte Entwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Im letzten Bauausschuss wurde ebenfalls beschlossen, dass die Größenordnung des zu verlegenden Mittelspannungskabels mit Leistungsangabe in Erfahrung gebracht und mit in den Vertrag aufgenommen werden sollte. Die o.g. Betreibergesellschaft möchte und wird hierzu jedoch keine Leistungsangabe mit in den Vertrag aufnehmen. Für den Fall, dass mehrere Windkraftanlagen in den nächsten Jahren angeschlossen werden, würde sich die Leistung erhöhen, durch die Aufnahme der Leistungsangabe im Vertag diese jedoch auf die vereinbarte Angabe beschränken. Dies ist wirtschaftlich für die Betreibergesellschaft nicht darstellbar. 

 

Die Verwaltung hat jedoch in Erfahrung gebracht, dass die Spannungsebene11 kV oder 20 kV beträgt, wobei dies noch zwischen dem Netzbetreiber und dem Elektroplaner geklärt wird. Es ist auch möglich, dass im Zeitraum des Betriebes von 11kV auf 20 kV umgestellt wird. Aus diesem Grunde sollte darüber beraten werden, ob die Gemeinde auf eine entsprechende Regelung im Betrag besteht. 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer jährlichen Zahlung erhält die Gemeinde jährlich 750,00 €.  Diese Vergütung erhöht sich um 0,60 €/lfdm, wenn die Länge der Leitung 50 m von der Planlänge (1.230 m) abweicht.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des beigefügten Nutzungsvertrages über die Benutzung gemeindlicher Grundstücke für die Kabelverlegung, ggf. mit folgenden Änderungen – mit der GREE Damsdorf GmbH & Co. KG zu.

 

 

 

 


Anlage/n:

Nutzungsvertrag