Auszug - Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Schmalensee über die Erhebung einer Hundesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vom Finanzausschussvorsitzenden wird vorgetragen, dass aus verschiedenen Gründen eine Änderung der Hundesteuersatzung erforderlich ist.
Weil das Gemeindeprüfungsamt im Rahmen der in diesem Jahr erfolgten Ordnungsprüfung der Gemeinde empfohlen hat, die Hundesteuer zu erhöhen, empfiehlt der Finanzausschuss die Steuer für den 1. und 2. Hund nicht zu verändern, aber die Steuer für den 3. und jeden weiteren Hund auf 120 EUR/Hund zu erhöhen.
Daneben sind die Regelungen zur Zwingersteuer unzulässig. Für bestimmte gewerbliche Hundehaltungen ist aber die Erhebung einer Hundesteuer wegen einer möglichen Doppelbesteuerung unzulässig und sind entsprechende Regelungen in die Hundesteuersatzung aufzunehmen. Weiter darf nach einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes keine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde über eine Rassezugehörigkeit erfolgen. Der vorliegende Satzungsentwurf berücksichtigt diese Änderungen und wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Schmalensee über die Erhebung einer Hundesteuer..
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0