Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag auf Genehmigung zum Trockenabbau von Rohstoffen auf den Flurstücken 51 und 53 der Flur 9 der Gemarkung Stocksee (im Lageplan mit Erweiterungsfläche Stocksee 3 bezeichnet) und auf den Flurstücken 13/1 und 14/1 der Flur 8 der Gemarkung Stocksee (im Lageplan mit Erweiterungsfläche Bergkoppel bezeichnet) zu.
04.11.2019 - Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee
Ö 10 - (offen)
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehl der Gemeindevertretung dem Antrag auf Genehmigung zum Trockenabbau von Rohstoffen auf den Flurstücken 51 und 53 der Flur 9 der Gemarkung Stocksee (im Lageplan mit Erweiterungsfläche Stocksee 3 bezeichnet) und auf den Flurstücken 13/1 und 14/1 der Flur 8 der Gemarkung Stocksee (im Lageplan mit Erweiterungsfläche Bergkoppel bezeichnet)unter der Bedingung dass:
eine jährliche Kontrolle der aktuellen Umsetzung der Renaturierung/Rekultivierung mit Bericht an den UNB, unter Beteiligung der Gemeinde stattfindet
Änderungen am Renaturierungsplan/Rekultivierungsplan der Gemeinde bekannt gegeben und die Zustimmung eingeholt werden muss
die Nutzung der vorhandenen Wege gewährleistet ist
die Arbeits-/Betriebszeit von Montags bis Freitag auf 20.00 Uhr gesengt wird
27.11.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
Ö 13 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag auf Genehmigung zum Trockenabbau von Rohstoffen auf den Flurstücken 51 und 53 der Flur 9 der Gemarkung Stocksee (im Lageplan mit Erweiterungsfläche Stocksee 3 bezeichnet) und auf den Flurstücken 13/1 und 14/1 der Flur 8 der Gemarkung Stocksee (im Lageplan mit Erweiterungsfläche Bergkoppel bezeichnet) zu.
Dieses jedoch nur unter der Auflage, dass eine jährliche Kontrolle der Renaturierungsarbeiten mit Bericht an die UNB mit Beteiligung der Gemeinde erfolgt. Entsprechende Abweichungen vom Plan sind der Gemeinde bekannt zu geben und die Zustimmung dieser einzuholen.
Die Betriebszeiten sollen auf 20.00 Uhr (Montag bis Freitag von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr) begrenzt werden.