Vorlage - VO/2019/437/06GV
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Sachverhalt:
Gemäß § 2a Abs. 3 Brandschutzgesetz haben die Freiwilligen Feuerwehren, in denen die vorhandenen Kameradschaftskassen als Sondervermögen der Gemeinde eingestuft sind, jährlich einen Einnahme- Ausgabeplan zu erstellen. Über diesen muss von der Gemeindevertretung beraten und abgestimmt werden. Dieser sollte von der Feuerwehr möglichst vor der letzten Sitzung der Gemeindevertretung erstellt und dann in dieser letzten Sitzung des Jahres von der Gemeindevertretung beraten und möglichst beschlossen werden.
Der Einnahme-Ausgabeplan für das Jahr 2020 liegt auch bereits vor, so dass über diesen abgestimmt werden kann.
Etwaige Unstimmigkeiten bestehen nicht, so dass diesem verwaltungsseitig zugestimmt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Einnahme- / Ausgabeplan FF Stocksee 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | EA Plan FF Stocksee 2020 (120 KB) |