Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/268/06GV-1  

Betreff: Errichtung eines Multifunktionsgebäudes wahlweise am Standort Dorfplatz oder Sportplatz
hier: Beratung und ggf. Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweisen zu den Hinweisen der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Segeberg im Zusammenhang mit der Bauvoranfrage
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-3
  Bezüglich:
VO/2019/268/06GV
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
27.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

I. Zum Sachverhalt:

 

Die Gemeinde plant die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes. Mit einer Bauvoranfrage sollten die grundlegenden Möglichkeiten und Bestimmungen zum Bau eines solchen Gebäudes, wahlweise am Dorfplatz und am Sportplatz, geprüft werden. Einen Beschluss darüber hat die Gemeindevertretung am 14.08.2019 gefasst. Die Amtsverwaltung hat daraufhin für die Gemeinde die entsprechenden Bauvoranfragen für eine mögliche Bebauung gestellt.

 

Zwischenzeitlich hat die Bauverwaltung des Kreises Segeberg im Einvernehmen mit der Unteren Bodenschutzbehörde darauf hingewiesen, dass an beiden Standorten Bodenbelastungen aufgrund von Altablagerungen nicht ausgeschlossen werden können. Eine abschließende Stellungnahme durch die Untere Bodenschutzbehörde ist erst möglich, wenn die Gemeinde durch eine Boden- und Bodenluftuntersuchung den Nachweis gesunder Wohn- und Arbeitsbedingungen an den Standorten führen kann. Der Gemeinde wird empfohlen, ein Maßnahmenkonzept zu erstellen.

 

Die vollständige Mitteilung des Bauverwaltung lautet: 

 

„Mittlerweile liegt mir die folgende Stellungnahme aus Sicht der unteren Bodenschutzbehörde vor:

 

In Bezug auf die Bebauung des Flurstücks 52 ist eine abschließende Stellungnahme der UBB Se zur Bauvoranfrage erst nach Vorlage weiterer Untersuchungen zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse möglich.

Das für die Baumaßnahme vorgesehene Grundstück grenzt an die Altablagerung 1205-001 am Sportplatz. Es handelt sich um eine ehemalige Kiesgrube, die in den Jahren 1940 bis 1980 mit Hausmüll, Bauschutt, Boden Hausmüll und pflanzlichen Abfällen verfüllt wurde. Die 1997 durchgeführten Bodenluftmessungen auf der Altablagerung zeigten Methangehalte bis zu 24 Vol.-% und Kohlendioxidgehalte >20 Vol.-% in der Bodenluft. Zur Beurteilung, ob gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse vorliegen oder durch technische Maßnahmen zum Schutz der geplanten Bauwerke gewährleistet werden können, ist die Durchführung von Bodenluftuntersuchungen erforderlich.

Das Untersuchungskonzept für die erforderlichen Untersuchungen ist durch einen Bodengutachter zu erstellen und im Vorwege mit der UBB SE abzustimmen. Die UBB SE empfiehlt die Erstellung des Maßnahmenkonzeptes und Durchführung der Untersuchungen durch einen Sachverständigen gem. §18 BBodSchG, Sachgebiet 2. Informationen hierüber sind dem Recherchesystem RESYMESA, Modul Boden/Altlasten im Internet zu entnehmen.

Im Rahmen des Gutachtens sollen das mögliche Gefährdungspotential für die Schutzgüter gem. BBodSchG in Bezug auf die im Rahmen der Baumaßnahme geplanten Nutzung dargestellt und bewertet sowie, falls erforderlich, Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise (Folgeuntersuchungen, technische Maßnahmen etc.) erarbeitet werden.

 

In Bezug auf die Bebauung des Flurstücks 204/55 ist eine abschließende Stellungnahme der UBB SE zur Bauvoranfrage zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht möglich. Meiereien werden ab 1930 aufgrund des Einsatzes von Desinfektions- und Lösungsmitteln zur Maschinenreinigung und aufgrund der Betriebshofproblematik in die Branchenklasse 4 eingestuft. Der Standort der Meierei in Stocksee war der UBB SE bisher nicht bekannt. Zur Durchführung einer Erstbewertung sind daher Angaben über Betriebszeitraum und -Größe, Betriebshof, Abwasseranlagen etc. notwendig, die sich aus Bauakten, Chroniken, Zeitzeugenbefragungen etc. ermitteln lassen. Nach Vorliegen dieser Unterlagen und Erstbewertung des Standortes kann entschieden werden, ob weitere Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung notwendig sind.

 

Ich bitte bis zum 02. Dezember 2019 um das entsprechende Gutachten und die erforderlichen Angaben bzw. um Ihre Rückmeldung wie Sie weiter vorgehen möchten“

 

 

II. Zur weiteren Vorgehensweise:

 

Mit dem Bürgermeister wurde der Sachverhalt besprochen. Da bereits ein Beschluss der Gemeindevertretung zur Erarbeitung eines Ortskernentwicklungskonzeptes vorliegt, sollte in Erwägung gezogen werden, die Standortfrage des Multifunktionsgeäudes und eine sich daraus unter Umständen ergebende Notwendigkeit einer Boden- und Bodenluftuntersuchung im Rahmen dieses Konzeptes zu klären. In diesem Fall müsste die Bauvoranfrage zurückgezogen werden.

 

Es können aber auch Überlegungen angestellt werden, die Boden- und Bodenluftuntersuchungen für beide Standorte durchzuführen und ein Maßnahmenkonzept zu erstellen. In diesem Fall müsste die Gemeinde Fachbüros mit den Leistungen beauftragen.  

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine detaillierte Kostenschätzung ist zwar nicht möglich, da Informationen zum Untersuchungsumfang, insbesondere zur Anzahl der erforderlichen Bohrungen fehlen. Verwaltungsseitig werden die Kosten aber auf mindestens 15.000,00 EUR geschätzt. 

 

Die Gemeinde kann für die orientierenden Untersuchungen Fördermittel nach der Altlasten-Förderrichtlinie des Landes in Höhe von 75 % erhalten.

 

Finanzmittel für die Maßnahmen sind nicht vorhanden. Da eine Dringlichkeit zur Durchführung der Untersuchung nicht gegeben ist, sollten die Leistungen im Haushaltsjahr 2020 veranschlagt und vergeben werden. 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Frage des Standortes für ein Multifunktionsgebäude und die sich daraus möglicherweise ergebende Notwendigkeit der Durchführung von Boden- und Bodenluftuntersuchungen im Rahmen der Erarbeitung des Ortskernentwicklungskonzepes geprüft werden soll. Der Beschluss vom 14.08.2019, mit dem die Gemeinde die Amtsverwaltung beauftragt hat, eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes an den Standorten Dorfplatz und Sportplatz zu stellen, wird aufgehoben.

 

Alternative 2:

Die Gemeindevertretung beschließt, zur Prüfung eines Gefährdungspotentials durch Altablagerungen an den Standorten Dorfplatz und Sportplatz  Boden- und Bodenluftuntersuchungen durchzuführen und ein Maßnahmenkonzept erstellen zu lassen. Mit den notwendigen Leistungen zur Feststellung des Untersuchungsumfangs und der Erarbeitung eines Leistungsverzeichnis und der Durchführung der Untersuchungen sind in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde geeignete Fachbüros zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind in den Haushalt 2020 mit einem Betrag in Höhe von 15.000 EUR einzustellen. Soweit möglich, sind Fördermittel nach der Altlasten-Förderrichtlinie zu beantragen. Die Bauaufsicht des Kreises Segeberg ist zu informieren. 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

./.

 

 

 

 

 

 

Stammbaum:
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