Auszug - V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee vom 16.09.2002
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hagemann und Frau Klingler erläutern den Sachverhalt, sowie die Kalkulationsgrundlagen und Beratung im Finanzausschuss.
Beschlussvorschlag:
Die Verbrauchsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2020 – 2022 auf 1,80 € je cbm festzusetzen.
Der Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee vom 16.09.2002 gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0