Amt Bornhöved
 

Auszug - V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee vom 16.09.2002  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:04 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2019/392/06GV V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee vom 16.09.2002
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja BehrensAktenzeichen:20-5 06 815.31
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hagemann und Frau Klingler erläutern den Sachverhalt, sowie die Kalkulationsgrundlagen und Beratung im Finanzausschuss.  
 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbrauchsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2020 2022 auf 1,80 € je cbm festzusetzen.

Der Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee vom 16.09.2002 gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0