Vorlage - VO/2019/392/06GV
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Sachverhalt:
Das Rechnungsergebnis der letzten 3 Jahre weist eine Unterdeckung von insgesamt 9.749,54 € aus, welche gem. KAG im nächsten Kalkulationszeitraum wieder auszugleichen ist. Diese Unterdeckung resultiert zum einen daraus, dass der von der Verwaltung seinerzeit vorgeschlagenen Gebührenanhebung auf 1,70 € je cbm nicht nachgekommen und stattdessen die Gebühr lediglich auf 1,60 € je cbm erhöht wurde. Zum anderen kam es durch die Überprüfung von 13 Schiebern sowie weiteren Rohrbrüchen zu erhöhten Aufwendungen.
Von 2020 bis 2022 steht der Austausch von rund 140 Wasserzählern an, so dass es auch künftig zu erhöhten Aufwendungen kommen wird. Es ist daher notwendig, die Verbrauchsgebühr auf 1,80 € je cbm zu erhöhen um künftig eine Kostendeckung zu erzielen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Verbrauchsgebühr von 1,80 € je cbm ist bei einer Jahresverbrauchsmenge von 24.000 cbm mit einer Kostendeckung zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbrauchsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2020 – 2022 auf 1,80 € je cbm festzusetzen.
Der Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee vom 16.09.2002 gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2020 – 2022
Entwurf der V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee vom 16.09.2002
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 06 815.122 Entwurf V.NachtragssatzungWasser (14 KB) | |||
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2 | 06 815.31 Gebührenkalkulation Wasser2020-2022 (121 KB) |