Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/382/06GV  

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung eines Ortskernentwicklungskonzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/06/623.1
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
04.11.2019 
Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
27.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stocksee beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit den Möglichkeiten der gemeindlichen Entwicklung und den notwendigen Anpassungen aufgrund der geänderten Bedürfnisse ihrer Bevölkerung, gerade auch im Hinblick auf die Herausforderungen des demographischen Wandels. Ziel ist es, die Gemeinde zukunftsorientiert aufzustellen.

 

Um sich einen Überblick über die Entwicklungsmöglichkeiten zu verschaffen, soll ein Ortskernentwicklungskonzept aufgestellt und hierfür professionelle Hilfe zur Unterstützung eingeholt werden. Es gilt dabei, unter Einbeziehung der Einwohner*innen, Schlüsselpersonen und weiteren relevanten Akteuren vor Ort Zielvorstellungen und Perspektiven für künftige Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde aufzuzeigen und in diesem Zusammenhang eine Strukturierung und Priorisierung konkreter Projekte und Maßnahmen vorzunehmen.

 

Um die Finanzierung der Kosten für die Erarbeitung des Ortskernentwicklungskonzeptes sicher zu stellen, hat die Gemeindevertretung den Bürgermeister durch Beschluss vom 14.08.2019 beauftragt, eine Förderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) zu beantragen. Der Antrag wurde bereits gestellt.

 

Für die weitere Bearbeitung des Förderantrages ist es nach Rücksprache mit dem LLUR notwendig, dass der gemeindliche Beschluss so gefasst wird, dass die Gemeindevertretung die Erarbeitung eines Ortskernentwicklungskonzeptes beschließt. Unschädlich ist es, wenn dieser Beschluss unter den Vorbehalt einer Förderung gestellt wird.

 

Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, einen Beschluss zur Erarbeitung des Ortskernentwicklungskonzeptes zu fassen.

 

Weiterhin wird dazu geraten, dass im Fall einer Förderzusage der Bürgermeister ermächtigt wird, die Leistungen zur Erarbeitung des Ortskernentwicklungskonzeptes nach Maßgabe des beigefügten Mustertextes und den darin genannten Vergabekriterien auszuschreiben.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufwendungen in Höhe von 50.000,00 EUR für die Erarbeitung eines Ortskernentwicklungskonzeptes und falls notwendig eines Innenbereichs- und Entwicklungsgutachten.

 

Die Kosten für das Innenbereichs- und Entwicklungsgutachten wurden nur vorsorglich mit 15.000,00 EUR für die Finanzplanung in die Kostenermittlung einbezogen. Ob ein solches Gutachten auch tatsächlich erforderlich ist, werden die Prüfungen zum Ortskernentwicklungskonzept ergeben.

 

Förderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) 75 % von 50.000,00 EUR, mithin 37.500,00 EUR. Eigenanteil der Gemeinde somit 12.500,00 EUR. Ohne das Innenbereichs- und Entwicklungsgutachten reduzieren sich die Kosten und auch die Förderung entsprechend.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

      Die Gemeindevertretung beschließt, dass ein Ortskernentwicklungskonzept erarbeitet werden soll, sofern die Gemeinde hierfür eine Förderzusage durch das Land Schleswig-Holstein erhält.

 

      Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Leistungen zur Erarbeitung des Ortskernentwicklungskonzeptes nach Maßgabe des beigefügten Mustertextes und den darin genannten Vergabekriterien auszuschreiben.

 

      Die erforderlichen Finanzmittel sind haushaltsmäßig bereit zu stellen.  

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Ausschreibungstext (nicht-öffentlich)