Vorlage - VO/2019/397/06GV
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 14.08.2019 hat die Firma Glindemann einen Antrag auf Genehmigung zum Trockenabbau von Rohstoffen nach § 17 Abs. 1 u. 3 BnatSchG i.V.m. § 11 a LNatSchG gestellt. Gem. § 9 LUVPG i.V.m. § 73 VwVfG ist die Gemeinde Stocksee als Träger öffentlicher Belange anzuhören und kann eine Stellungnahme abgeben.
Die Antragsunterlagen lagen den Mitgliedern des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses sowie der Gemeindevertretung bereits zur Einsicht vor. Hinweise und Änderungswünsche zum Antrag wurden nach Rücksprache mit dem Bürgermeister bisher nicht vorgebracht.
Die Gemeinde muss nun noch darüber beschließen, dass sie dem Antrag zustimmt. Die vollständigen Antragsunterlagen werden zur Sitzung vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag auf Genehmigung zum Trockenabbau von Rohstoffen auf den Flurstücken 51 und 53 der Flur 9 der Gemarkung Stocksee (im Lageplan mit Erweiterungsfläche Stocksee 3 bezeichnet) und auf den Flurstücken 13/1 und 14/1 der Flur 8 der Gemarkung Stocksee (im Lageplan mit Erweiterungsfläche Bergkoppel bezeichnet) zu.
Anlage/n:
Lageplan
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Anlagen: | |||||
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1 | Lageplan (1746 KB) |