Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
a) beschließt der Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ über die Wahrnehmung der Aufgabe des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37, 39 EU-Datenschutzgrundverordnung beizutreten und
b) stimmt dem Abschluss des im Entwurf (siehe Anlage 2) beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zu.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind zum Haushaltsjahr 2019 einzuplanen.