Vorlage - VO/2018/132/01Amt
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Sachverhalt:
Das Amt Bornhöved hat in der Sitzung des Amtsausschusses am 17.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend des für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrechtes zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.
Nach § 18 der Amtsordnung (AO) sind für die Haushaltsführung des Amtes die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend anzuwenden. Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.
Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. §§ 10, 18 AO i. V. m. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch den Amtsausschuss. Gem. § 8 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung des Amtes Bornhöved ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.
Aufgrund der dargestellten Regelungen der AO i. V. m. der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.
Des Weiteren obliegt es dem Amtsausschuss gem. §§ 10, 18 AO i. V. m. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.
Das Amt Bornhöved schließt das Haushaltsjahr 2012 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 58.972,11 EUR ab. Aufgrund des vorgetragenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 2.827.606,47 EUR wird empfohlen, diesen durch Verwendung des Jahresüberschusses entsprechend der Regelung des § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik insoweit auszugleichen und auf 2.768.634,36 EUR zu reduzieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Reduzierung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages von 2.827.606,47 EUR um 58.972,11 EUR auf nunmehr 2.768.634,36 EUR.
Beschlussvorschlag:
a) Der Amtsausschuss beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen oder Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung werden im laufenden Haushaltsjahr berichtigt.
b) Der Amtsausschuss beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses von 58.972,11 EUR zur Reduzierung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages auf 2.768.634,36 EUR.
Anlage/n:
Jahresabschluss zum 31.12.2012 des Amtes Bornhöved
Lagebericht zum 31.12.2012 des Amtes Bornhöved