Vorlage - VO/2018/150/01Amt
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Sachverhalt:
Durch das Gemeindeprüfungsamt wurde im Rahmen der vergangenen Ordnungsprüfung moniert, dass die Benutzung der außerhalb der vom Amt unterhaltenen Gemeinschaftseinrichtung, zur Unterbringung von obdachlosen Personen angemieteten oder anderweitig zur Verfügung gestellten Wohnungen, nicht über die Satzung abgedeckt sind.
Auch sei nicht klar gestellt, dass es sich um öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnisse handelt. Es wird daher empfohlen, die Satzung entsprechend der Anlage anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die als Anlage beigefügte I.Nachtragssatzung der Benutzungssatzung.
Anlage/n:
Entwurf I.Nachtragssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | I Nachtragssatzung Benutzungssatzung (263 KB) |