Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 8. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee  

Bezeichnung: 8. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee
Gremium: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee
Datum: Do, 12.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 18.10.2017  
06BauA/17/010  
     
   
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stocksee für den Teilbereich 1: "Bergkoppel, nördlich der Kreisstraße K 57, östlich des Staatsforstes Karkhop" Teilbereich 2: "Sahren, südlich der Kreisstraße K 57 und des Staatsforstes Karkhop"  
Enthält Anlagen
VO/2018/084/06GV  
Ö 6  
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "östlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes" hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/2018/113/06GV  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1.Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für den in dem nachfolgenden Lageplan dargestellten Bereich "östlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes" die 3. Änderung aufgestellt.

Durch die Planung soll auf einer bisher im Flächennutzungsplan als Campingplatz dargestellten Fläche eine Nutzung mit mobilen Schäferwagen ermöglicht werden.

 

Lageplan:

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

 

3. Mit der Aufstellung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die  Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll von einer vollständigen Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Antragsteller der Bauleitplanung abhängig gemacht werden.  Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen. Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu fordern.

 

 

 

 

 

   
    12.04.2018 - Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee
    Ö 6 - (offen)
   

Nach einer eingehenden Diskussion wird über folgenden   
 

Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

1.Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für den in dem nachfolgenden Lageplan dargestellten Bereich stlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes" die 3. Änderung aufgestellt. Weiter wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Durch die Planung soll auf einer bisher im Flächennutzungsplan als Campingplatz dargestellten Fläche eine Nutzung als Wochenendplatz mit Mobilheimen und Campinghäusern ermöglicht werden.

 

Lageplan:

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

 

3. Mit der Aufstellung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die  Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen von einer vollständigen Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Antragsteller der Bauleitplanung abhängig gemacht werden.  Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen. Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu fordern.

 

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

   
    25.04.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für den in dem nachfolgenden Lageplan dargestellten Bereich "östlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes" die 3. Änderung aufgestellt. Weiter wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

 

Durch die Planung soll auf einer bisher im Flächennutzungsplan als Campingplatz dargestellten Fläche eine Nutzung als Wochenendplatz mit Mobilheimen und Campinghäusern ermöglicht werden.

 

 

 

Lageplan:

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

 

3. Mit der Aufstellung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die  Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen von einer vollständigen Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Antragsteller der Bauleitplanung abhängig gemacht werden.  Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen. Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu fordern.

 

 

 

Abstimmungsergebnisdafür:9 dagegen: 0Stimmenthaltung: 0 

 

 

Ö 7  
Enthält Anlagen
Beratung und Beschluss zur Wasserversorgung, Leitungssuche am Sportlerheim, Schieber- und Wasseruhreneinbau  
VO/2018/117/06GV  
Ö 8  
Einwohnerfragezeit      
Ö 9  
Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses