Tagesordnung - 8. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 18.10.2017 | 06BauA/17/010 | |||||
Ö 4 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 5 | Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stocksee für den Teilbereich 1: "Bergkoppel, nördlich der Kreisstraße K 57, östlich des Staatsforstes Karkhop" Teilbereich 2: "Sahren, südlich der Kreisstraße K 57 und des Staatsforstes Karkhop" | VO/2018/084/06GV | |||||
Ö 6 | Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "östlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes" hier: Aufstellungsbeschluss | VO/2018/113/06GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1.Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für den in dem nachfolgenden Lageplan dargestellten Bereich "östlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes" die 3. Änderung aufgestellt. Durch die Planung soll auf einer bisher im Flächennutzungsplan als Campingplatz dargestellten Fläche eine Nutzung mit mobilen Schäferwagen ermöglicht werden.
Lageplan:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
3. Mit der Aufstellung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll von einer vollständigen Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Antragsteller der Bauleitplanung abhängig gemacht werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen. Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu fordern.
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12.04.2018 - Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee | |||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||
Nach einer eingehenden Diskussion wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:
1.Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für den in dem nachfolgenden Lageplan dargestellten Bereich "östlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes" die 3. Änderung aufgestellt. Weiter wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Durch die Planung soll auf einer bisher im Flächennutzungsplan als Campingplatz dargestellten Fläche eine Nutzung als Wochenendplatz mit Mobilheimen und Campinghäusern ermöglicht werden.
Lageplan:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
3. Mit der Aufstellung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen von einer vollständigen Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Antragsteller der Bauleitplanung abhängig gemacht werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen. Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu fordern.
Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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25.04.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee | |||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1.Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für den in dem nachfolgenden Lageplan dargestellten Bereich "östlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes" die 3. Änderung aufgestellt. Weiter wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Durch die Planung soll auf einer bisher im Flächennutzungsplan als Campingplatz dargestellten Fläche eine Nutzung als Wochenendplatz mit Mobilheimen und Campinghäusern ermöglicht werden.
Lageplan:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
3. Mit der Aufstellung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen von einer vollständigen Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Antragsteller der Bauleitplanung abhängig gemacht werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen. Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu fordern.
Abstimmungsergebnisdafür:9 dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
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Ö 7 | Beratung und Beschluss zur Wasserversorgung, Leitungssuche am Sportlerheim, Schieber- und Wasseruhreneinbau | VO/2018/117/06GV | |||||
Ö 8 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 9 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||