Amt Bornhöved
 

Auszug - Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "östlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes" hier: Aufstellungsbeschluss  

8. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2018/113/06GV Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "östlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/06/621.3_4
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hagemann berichtet, dass die Eigentümer des unmittelbar nördlich an den Campingplatz angrenzenden Grundstückes diese Fläche als Wochenendplatz für sogenannte Mobilheime nutzen möchte. Diese Mobilheime sollen auch an die öffentliche Ver- und Entsorgung angeschlossen werden. Für eine solche Nutzung bedarf es einer Änderung des Fchennutzungsplanes.

 

Herr Hagemann erteilt dem anwesenden Grundstückseigentümer, Herrn Albersmeier, das Wort, um das Projekt vorzustellen.

 

Herr Albersmeier erklärt den Sitzungsteilnehmern, den Unterschied des Vorhabens zum allgemein bekannten Campingplatz. Er hält das Projekt für die touristische Erschließung und als Bereicherung für die Gemeinde für sehr wichtig.

Herr Albersmeier berichtet weiter von einem Gespräch mit der Bauaufsicht und der Kreisplanung. Hieraus hat sich ergeben, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das Vorhaben erforderlich ist. Für einen wirtschaftlichen Betrieb ist eine Ansiedlung von ca. 30 Stellplätzen geplant. Es ist sowohl eine Mobilheimvermietung als auch eine reine Standplatzvermietung vorgesehen. Ein „allgemein übliches Camping soll nicht zugelassen werden, weil dies nicht dem Konzept entsprechen würde. Es ist geplant, den vorhandenen Landschaftsschutzstreifen als Gemeinschaftsfläche wie z. B. als Badestelle oder Liegewiese zu nutzen.
 

Herr Hagemann bittet Frau Jendrny auch zu diesem Vorhaben Informationen zu geben, welche Möglichkeiten die Gemeinde hat.

 

Frau Jendrny teilt mit, dass für eine Änderung der Nutzung der beantragten Fläche eine Änderung des Flächennutzungsplanes unabdingbar ist. Sie hält zusätzlich zur Änderung des Flächennutzungsplanes es r sinnvoll, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um Rettungswege, Stellplätze, Brandschutz, evtl. Gemeinschaftseinrichtungen, etc., zu regeln.

 

 


Nach einer eingehenden Diskussion wird über folgenden   
 

Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

1.Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für den in dem nachfolgenden Lageplan dargestellten Bereich stlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes" die 3. Änderung aufgestellt. Weiter wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Durch die Planung soll auf einer bisher im Flächennutzungsplan als Campingplatz dargestellten Fläche eine Nutzung als Wochenendplatz mit Mobilheimen und Campinghäusern ermöglicht werden.

 

Lageplan:

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

 

3. Mit der Aufstellung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die  Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen von einer vollständigen Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Antragsteller der Bauleitplanung abhängig gemacht werden.  Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen. Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu fordern.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0