Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/113/06GV  

Betreff: Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "östlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/06/621.3_4
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
12.04.2018 
8. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
25.04.2018 
22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Der Gemeinde Stocksee liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Die Eigentümer des nunmittelbar nördlich an den Campingplatz angrenzenden Grundstückes möchten die Fläche als Wochenendplatz nutzen und dort mobile Schäferwagen aufstellen, die auch an die öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Gemeinde angeschlossen werden sollen. Für eine solche Nutzung bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Die Fläche liegt im Außenbereich der Gemeinde Stocksee und ist in dem aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Nutzung Campingplatz dargestellt:

 

(Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Stocksee)

 

Die Gemeinde entscheidet, ob sie aufgrund des Antrages den Flächennutzungsplan ändern möchte.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ein Honorarangebot über die städtebaulichen Leistungen liegt noch nicht vor. Da die Änderung des Flächennutzungsplanes aufgrund eines Antrages durchgeführt werden soll, kann diese von einer Kostenerstattung abhängig gemacht werden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

1.Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für den in dem nachfolgenden Lageplan dargestellten Bereich "östlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes" die 3. Änderung aufgestellt.

Durch die Planung soll auf einer bisher im Flächennutzungsplan als Campingplatz dargestellten Fläche eine Nutzung mit mobilen Schäferwagen ermöglicht werden.

 

Lageplan:

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

 

3. Mit der Aufstellung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die  Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll von einer vollständigen Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Antragsteller der Bauleitplanung abhängig gemacht werden.  Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen. Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu fordern.

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Antrag