Amt Bornhöved
 

Auszug - Bericht des Ausschussvorsitzenden  

8. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 4
Gremium: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende berichtet zur vertraglichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Stocksee und der Firma Glindemann zum Bau eines wassergebundenen Geh-/Radweges entlang der K 57, dass die Umsetzung des Vertrages zum Flächentausch und Erstellung der Wegetrasse endlich Formen annimmt. Der Knick wurde versetzt und die Wegetrasse ist bereits zu erkennen. Die Gemeinde hofft, auf eine baldige Fertigstellung und Übergabe des Weges.

 

Weiter wird von ihm erklärt, dass der Hydranten-Schieber im Seeweg schwergängig ist und deshalb überprüft werden muss.

 

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass die Heizungsanlage (eine Nachtspeicherheizung) im Feuerwehrgerätehaus bis zur nächsten Heizperiode überprüft bzw. erneuert werden muss. Außerdem sind bauliche Maßnahmen im Sanitärbereich erforderlich. Im Gegensatz zur Heizungsanlage waren diese Maßnahmen bereits eingeplant.

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, auch die jetzige Ausstattung des Sportlerheimes mit einer Nachtspeicherheizung zu überdenken und möglicherweise zu ändern.

 

Es wird vom Ausschussvorsitzenden abschließend berichtet, dass die Eigentümerin des Campingplatzes „Naturcamping am Stocksee“ aufgrund der Abtrennung von Flurstücken aus der alten Campingplatzgenehmigung eine neue Campingplatzgenehmigung beantragt. Die Gemeinde Stocksee wurde von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg in Bezug auf die Erklärung des Einvernehmens beteiligt. Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2018 beraten.

 

Im Verlauf der Sitzung wird in Frage gestellt, dass eine Neubeantragung überhaupt erforderlich ist. Für das gesamte Gelände besteht eine Genehmigung und es kommt zu keiner Nutzungsänderung. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu Informationen bis zur GV einzuholen.