Vorlage - VO/2018/084/06GV
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Sachverhalt:
Die Firma Glindemann beantragt die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stocksee. Es handelt sich dabei um die in dem nachfolgenden Lageplan dargestellten Flächen:
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung der Flächen als „Flächen für Abgrabungen“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB).
Im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Stocksee sind diese Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt:
(Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Stocksee)
Dem auszugsweise beigefügten Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan ist zu entnehmen, dass die Gemeinde eine Standortzuweisung für den Kiesabbau getroffen hat. Die von der Firma Glindemann beantragten Flächen liegen derzeit nicht im Bereich der zugewiesenen Standorte.
Die Gemeinde muss nun entscheiden, ob sie eine Änderung des Flächennutzungsplanes aufstellen will. Der vollständige Antrag der Firma Glindemann ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Übernahme der Planungskosten hat die Firma Glindemann bereits zugesichert.
Beschlussvorschlag:
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für den Teilbereich 1: "Bergkoppel, nördlich der Kreisstraße K 57, östlich des Staatsforstes Karkhop" und den Teilbereich 2: "Sahren, südlich der Kreisstraße K 57 und des Staatsforstes Karkhop" die 4. Änderung aufgestellt. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung der Flächen als „Flächen für Abgrabungen“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
3. Mit der Aufstellung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll von einer vollständigen Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Antragstellerin der Bauleitplanung abhängig gemacht werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen. Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu fordern.
Anlage/n:
Antrag Firma Glindemann
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag (1220 KB) | ||||
2 | Auszug Erläuterungsbericht (1167 KB) |
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