Amt Bornhöved
 

Auszug - Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stocksee für den Teilbereich 1: "Bergkoppel, nördlich der Kreisstraße K 57, östlich des Staatsforstes Karkhop" Teilbereich 2: "Sahren, südlich der Kreisstraße K 57 und des Staatsforstes Karkhop"  

8. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 5
Gremium: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2018/084/06GV Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stocksee für den Teilbereich 1: "Bergkoppel, nördlich der Kreisstraße K 57, östlich des Staatsforstes Karkhop" und den Teilbereich 2: "Sahren, südlich der Kreisstraße K 57 und des Staatsforstes Karkhop"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/06/621.3_3
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Hagemann berichtet, dass von der Firma Glindemann ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stockseer die Flächen „Bergkoppel“ und „Sahren“ beantragt worden ist. Die beantragten Flächen sind aktuell im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Die Firma Glindemann beantragt nun die Darstellung der Flächen als „Flächen für Abgrabungen“. Geplant ist ein Trockenabbau von Rohstoffen, wie Sand und Kies.

 

Herr Hagemann bietet dem anwesenden Geschäftsführer der Firma Peter Glindemann, Herrn Lars Glindemann, an, den Anwesenden die Planungen der Firma vorzustellen.

 

Zunächst stellt Herr Glindemann sich und sein Unternehmen den Anwesenden kurz vor.

 

Herr Glindemann erklärt anhand des vorliegenden Flächennutzungsplanes, um welche Flächen es sich genau handelt und wo sich diese befinden. Er weist darauf hin, dass die Firma Glindemann stark daran interessiert ist, Flächen in Gebieten zu nutzen, in denen bereits ein Kiesabbau stattfindet. Er berichtet, dass im letzten Jahr bereits ein Skoping-Termin bezüglich des Vorhabens in der Gemeinde stattgefunden hat und hierbei die Planungen dargestellt wurden. Als Zeitraum für den Abbau der Rohstoffe auf den beantragten Flächen ist ein Zeitraum von insgesamt ca.20 Jahre geplant. Danach soll eine Renaturierung in Form von naturgeschützten Bereichen und Landwirtschaft entstehen.

 

Herr Kohlmorgen hält den Zeitraum für den Abbau aufgrund der Größe der Flächen für zu knapp bemessen. Diese Aussage kann von Herrn Glindemann nicht bestätigt werden.

 

Herr Hagemann bittet Frau Jendrny, Kreisplanung, den Anwesenden Informationen zu den Entscheidungsmöglichkeiten, die die Gemeinde hat, zu geben.

 

Frau Jendrny weist zunächst einmal darauf hin, dass es sich beim Kiesabbau immer um ein privilegiertes Vorhaben nach dem Baugesetzbuch handelt. Die Gemeinde hat bereits von ihrer Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeit durch Ausweisung von Flächen für Ausgrabungen im Flächennutzungsplan Gebrauch gemacht. Aufgrund der Privilegierung des Vorhabens wäre jedoch eine F-Planänderung nicht zwingend erforderlich. Frau Jendrny rät dem Antrag auf F-Planänderung zu folgen und die Feinheiten und Details über einen Planfeststellungsbeschluss im Rahmen des F-Planänderungsverfahrens festzulegen. Hierbei könnte bspw. die Anschlussnutzung festgelegt werden. Sie weist darauf hin, dass die Landesplanung das Ziel verfolgt, dass nicht verstreut Flächen für Ausgrabungen ausgewiesen werden, sondern konzentriert ein Abbau erfolgt. Die Fortführung des bestehenden Abbaus hält sie daher r sinnvoll. Sollte die Gemeinde den Antrag ablehnen,rde dieser als privilegiertes Vorhaben abgearbeitet werden und die Gemeinde verliert ihre Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeit.

 

Herr Kohlmorgen erklärt, dass bei der Aufstellung des ursprünglichen Flächennutzungsplanes der Kreis die Auskunft erteilt hat, dass die Gemeinde ausreichende Abbauflächen ausgewiesen hat und zukünftig keine weiteren Ausweisungen erforderlich wären.

 

Frau Jendrny teilt darauf mit, dass fraglich ist, ob eine Ablehnung vor Gericht Bestand hätte. Aufgrund von Rohstoffknappheit wird empfohlen, zu prüfen, was für die Gemeinde erträglich wäre.

 

Herr Broziat teilt mit, dass er grundsätzlich Verständnis für die Planungen der Firma Glindemann hat. Er ist jedoch der Meinung, dass aufgrund der Tatsache, dass es bereits im Norden der Gemeinde ein Abbaugebiet gibt und die Fläche im Südwesten sehr stark an den Ortskern grenzt, das Gebiet „Sahrenr ihn denkbarre, aber das Gebiet „Bergkoppel“  r ihn nicht in Frageme. Aufgrund der Ortshe würde nach seiner Auffassung die Lebensqualität der Einwohner stark eingeschränkt werden.

 

Herr Hagemann spricht sich auch für das Gebiet „Sahren“ aus. Da es sich hierbei praktisch um eine Erweiterung des bisherigen Abbaugebietes handelt und dem Unternehmen eine Planungssicherheit für die chsten zehn Jahre geben würde.

 

Herr Kohlmorgen schlägt vor, zunächst nur eine Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich der FlächeSahren“ vorzunehmen und im Anschluss eine grundlegende Überarbeitung des gesamten Flächennutzungsplanes anzustreben.

 

Frau Jendrny hält eine Fortschreibung oder eine Neuaufstellung auch aufgrund des Alters des jetzigen Flächennutzungsplanes für sinnvoll. Auch in Bezug auf die Ausweisung von Wohnbauflächen.

 

Herr Hagemann stellt fest, dass die Gemeinde auch mit einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes keine Ausweisung von Wohnbauflächen erreicht, da keine entsprechenden Flächen vorhanden sind.

 

Herr Kohlmorgen bittet abschließend Herrn Glindemann noch einmal genau zu erklären, wie der Abbau geplant ist. Herr Glindemann bietet hierzu an, zur Sitzung der Gemeindevertretung mit seinem Planer zu erscheinen und detaillierte Informationen zu erteilen.

 

Herr Hagemann teilt mit, dass der Bürgermeister diesbezüglich mit Herrn Glindemann Kontakt aufnehmen wird.

 

 


Es wird sich einstimmig darauf verständigt, dass der Bauausschuss in seiner heutigen Sitzung keinen Empfehlungsbeschluss an die Gemeindevertretung abgeben kann.