Tagesordnung - 8. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 18.10.2017 | 06BauA/17/010 | |||||
Ö 4 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 5 | Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stocksee für den Teilbereich 1: "Bergkoppel, nördlich der Kreisstraße K 57, östlich des Staatsforstes Karkhop" Teilbereich 2: "Sahren, südlich der Kreisstraße K 57 und des Staatsforstes Karkhop" | VO/2018/084/06GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für den Teilbereich 1: "Bergkoppel, nördlich der Kreisstraße K 57, östlich des Staatsforstes Karkhop" und den Teilbereich 2: "Sahren, südlich der Kreisstraße K 57 und des Staatsforstes Karkhop" die 4. Änderung aufgestellt. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung der Flächen als „Flächen für Abgrabungen“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
3. Mit der Aufstellung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll von einer vollständigen Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Antragstellerin der Bauleitplanung abhängig gemacht werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen. Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu fordern.
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12.04.2018 - Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee | |||||||
Ö 5 - (offen) | |||||||
Es wird sich einstimmig darauf verständigt, dass der Bauausschuss in seiner heutigen Sitzung keinen Empfehlungsbeschluss an die Gemeindevertretung abgeben kann.
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25.04.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee | |||||||
Ö 7 - zurückgestellt | |||||||
Abstimmungsergebnisdafür: 9dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
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Ö 6 | Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "östlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes" hier: Aufstellungsbeschluss | VO/2018/113/06GV | |||||
Ö 7 | Beratung und Beschluss zur Wasserversorgung, Leitungssuche am Sportlerheim, Schieber- und Wasseruhreneinbau | VO/2018/117/06GV | |||||
Ö 8 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 9 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||