Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 8. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee  

Bezeichnung: 8. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee
Gremium: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee
Datum: Do, 12.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 18.10.2017  
06BauA/17/010  
     
   
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stocksee für den Teilbereich 1: "Bergkoppel, nördlich der Kreisstraße K 57, östlich des Staatsforstes Karkhop" Teilbereich 2: "Sahren, südlich der Kreisstraße K 57 und des Staatsforstes Karkhop"  
Enthält Anlagen
VO/2018/084/06GV  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

1.   Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für den  Teilbereich 1: "Bergkoppel, nördlich der Kreisstraße K 57, östlich des Staatsforstes Karkhop" und den Teilbereich 2: "Sahren, südlich der Kreisstraße K 57 und des Staatsforstes Karkhop"  die 4. Änderung aufgestellt. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung der Flächen als „Flächen für Abgrabungen“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

 

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

 

3.  Mit der Aufstellung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die  Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 

 

6. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll von einer vollständigen Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Antragstellerin der Bauleitplanung abhängig gemacht werden.  Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen. Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu fordern.

 

 

 

 

 

   
    12.04.2018 - Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee
    Ö 5 - (offen)
   

Es wird sich einstimmig darauf verständigt, dass der Bauausschuss in seiner heutigen Sitzung keinen Empfehlungsbeschluss an die Gemeindevertretung abgeben kann.

 

 

   
    25.04.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
    Ö 7 - zurückgestellt
   

 

Abstimmungsergebnisdafür: 9dagegen: 0Stimmenthaltung: 0 

 

 

Ö 6  
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "östlich Holmweg, nördlich des Campingplatzes" hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/2018/113/06GV  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Beratung und Beschluss zur Wasserversorgung, Leitungssuche am Sportlerheim, Schieber- und Wasseruhreneinbau  
VO/2018/117/06GV  
Ö 8  
Einwohnerfragezeit      
Ö 9  
Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses