Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee  

Bezeichnung: 13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
Datum: Mi, 28.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Nachrücken und Verpflichtung eines neuen Mitglieds der Gemeindevertretung      
Ö 3  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 4  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 27.04.2016  
06GV/16/019  
     
   
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 7  
Informationen zum geplanten Kiesabbau westlich der L68 (Vortrag Powerpoint, Hr. Lücke)      
Ö 8  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 9  
Beschluss zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die Kanalschächte (Dorfplatz, Seeweg)  
VO/2016/676/06GV  
Ö 10  
Beschluss zur Erneuerung und Erweiterung des Alarmsystems in drei Pumpwerken  
VO/2016/678/06GV  
Ö 11  
Beschluss zur Erneuerung der Verschleißdecke im Waldweg, Abschnitt 3      
Ö 12  
Enthält Anlagen
Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für den Bereich "Südlich Seestraße 14 + 14 a / östlich Seestraße 12 c + 12 d, westlich Seestraße 16" hier:Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2016/534/06GV  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für den Bereich „dlich Seestraße 14 + 14 a, östlich Seestraße 12 c + 12 d, westlich Seestraße 16“ eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen ist, geprüft. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für das Gebiet "Südlich Seestraße 14 + 14 a , östlich Seestraße 12 c + 12 d, westlich Seestraße 16", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

   
    07.09.2016 - Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt der Satzung nicht zu.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

   
    28.09.2016 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für den Bereich „dlich Seestraße 14 + 14 a, östlich Seestraße 12 c + 12 d, westlich Seestre 16“ eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen ist, geprüft. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für das Gebiet "Südlich Seestraße 14 + 14 a , östlich Seestraße 12 c + 12 d, westlich Seestraße 16", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

Abstimmungsergebnisdafür:  5dagegen: 1Stimmenthaltung: 3  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägungstabelle (594 KB)      
Ö 13  
Finanzbericht I. Quartal 2016 inkl. über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen  
Enthält Anlagen
VO/2016/554/06GV  
Ö 14  
Finanzbericht II. Quartal 2016 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen  
Enthält Anlagen
VO/2016/639/06GV  
Ö 15  
Zuschuss zu den Betriebskosten 2015 der Kinderspielstube Schmalensee analog § 25 a KiTaG  
Enthält Anlagen
VO/2016/621/06GV  
Ö 16  
Aufhebung des Kreditaufnahmebeschlusses aus der Kreditermächtigung 2015  
VO/2016/640/06GV  
Ö 17  
Abschließender Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Stockseehof"  
Enthält Anlagen
VO/2016/616/06GV  
Ö 18  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
Ö 19  
Verschiedenes      
Ö 20  
Grundstücksangelegenheiten (ein mündliches Angebot zum Kauf des Gemeindeweges Poggenkuhl wurde formuliert!)      
Ö 21  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse