Vorlage - VO/2016/640/06GV
|
|
Sachverhalt:
Von der Amtsverwaltung wurde im vergangenen Jahr vorgeschlagen, zur Finanzierung der Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG einen Kredit in Höhe von 100.000 EUR aufzunehmen, weil nach den Haushaltsplanungen für die Gemeinde ein erheblicher Finanzmittelabfluss zu erwarten war und hatte die Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.12.2015 eine entsprechende Kreditaufnahme auch beschlossen.
Eine Kreditaufnahme ist bislang nicht erfolgt, weil die Liquidität der Gemeinde am Anfang des Jahres bei rund 100.000 EUR lag (s. Finanzberichte I. und II. Quartal 2016) und dieser Finanzmittelbestand unter Berücksichtigung der zurückhaltenden Investitionstätigkeit der Gemeinde als ausreichend angesehen wurde.
Nach einer Überprüfung Anfang August 2016 betrug der Finanzmittelbestand der Gemeinde nach wie vor ca. 100.000 EUR. D. h., dass kein erheblicher Finanzmittelabfluss eingetreten ist. Unter dieser Voraussetzung und des Umstandes, dass im laufenden Jahr noch zusätzliche Erträge durch die Zweitwohnungssteuer erwartet werden, erscheint eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG entbehrlich und wird vorgeschlagen, den Kreditaufnahmebeschluss aus der Kreditermächtigung 2015 aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparung von Darlehenszinsen in Höhe von anfänglich ca. 700 EUR p. a..
Einsparung von Tilgungsleistungen von ca. 10.000 EUR p. a.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.12.2015 zur Aufnahme eines Kredits in Höhe von 100.000 EUR zur Finanzierung der Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG wird aufgehoben.
Anlage/n: