Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/534/06GV  

Betreff: Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für den Bereich "Südlich Seestraße 14 + 14 a / östlich Seestraße 12 c + 12 d, westlich Seestraße 16"
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/621.64_01/Ti
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
07.09.2016 
5. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
28.09.2016 
13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Stocksee hat in ihrer Sitzung am 02.12.2015 die Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee beschlossen. Durch die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den Innenbereich wird die Ortslage von Stocksee sinnvoll abgerundet und der Ortsrand bzw. die bauliche Entwicklung in Richtung des Stocksees abgeschlossen. Bei den in den Innenbereich einbezogenen Flächen handelt es sich um die Hausgärten der Grundstücke Seestraße 14 und 14 a.

 

Aufgrund des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 02.03.2016 wurde in der Zeit vom 29.03.2016 bis zum 29.04.2016 das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§ 13 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB). Die im Rahmen der Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen bitte ich der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügen Abwägungstabelle zu entnehmen. Die Stellungnahmen muss die Gemeinde prüfen und sodann über deren weitere Berücksichtigung im Verfahren beschließen. Darüber hinaus ist der Satzungsbeschluss zu fassen und die Begründung zu billigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gemeinde Stocksee und der Grundstückseigentümer als Antragsteller haben im Vorfeld der Planung einen Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen. Danach trägt der Antragsteller alle Planungskosten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für den Bereich „dlich Seestraße 14 + 14 a, östlich Seestraße 12 c + 12 d, westlich Seestraße 16“ eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen ist, geprüft. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für das Gebiet "Südlich Seestraße 14 + 14 a , östlich Seestraße 12 c + 12 d, westlich Seestraße 16", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 


Anlage/n:

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägungstabelle zu Ergänzungssatzung Stocksee (15 KB)      
Anlage 2 2 Ergänzungssatzung Teil A - Planzeichnung (1096 KB)      
Anlage 3 3 Ergänzungssatzung Teil B - Text (10 KB)      
Anlage 4 4 Begründung (649 KB)