Vorlage - VO/2016/621/06GV
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Sachverhalt:
Der SV Schmalensee betreibt in der Gemeinde Schmalensee eine Kinderspielstube als kindergartenähnliche Einrichtung mit Betreuungszeiten von 4,5 Stunden/3 Tage / Woche.
Aus beigefügter Betriebskostenabrechnung ist die Kostenbeteiligung der Gemeinde Schmalensee im Jahr 2015 ersichtlich.
Aus der Gemeinde Stocksee ist ein Kind mit einem Betrag von 250,38 Euro durch die Gemeinde Schmalensee gefördert worden.
Grundsätzlich gilt, dass für kindergartenähnliche Einrichtungen keine Kostenausgleichsverpflichtung begründet wird.
Allerdings handelt es sich bei der Kinderspielstube um eine qualifizierte Erweiterung des Gesamtangebots in der Kindesbetreuung im ländlichen Raum der Ämter Bokhorst-Wankendorf und Bornhöved , die eine pädagogische Betreuung durch eine Erzieherin und eine Erzieherassistentin gewährleistet.
In der Einrichtung „Die Kicherzwerge“ sind im Jahr 2015 Kinder aus den Gemeinden Belau/ Vierhusen, Bornhöved, Damsdorf, Schmalensee, Stolpe, Tarbek, Tensfeld und Wankendorf betreut worden.
Eltern wählen immer wieder bewusst diese beschauliche, kleine Einrichtung, um ihren Kindern einen leichten Einstieg in den Kindergartenalltag zu ermöglichen und ihr Recht auf einen bedarfsgerechten Platz in Form einer 3-tägigen Betreuung in Anspruch zu nehmen.
Für Kinder sowohl unter als auch über drei Jahren bietet die 3-tägige Betreuung eine kostengünstige Alternative (1,07 €/Std.) nicht nur für Eltern mit diesem speziellen Bedarf sondern auch für die Gemeinde Stocksee in der Kostenbeteiligung.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsansatz bei PSK 365090.5317000 € 20.000
Noch verfügbar € 18.108
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, sich an den Betriebskosten 2015 der Kinderspielstube Schmalensee analog § 25 a KiTaG mit einem Betrag ……… zu beteiligen.
Anlage/n:
Jahresrechnung 2015
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresrechnung 2015 (125 KB) |