Vorlage - VO/2016/616/06GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Stocksee hat in ihrer Sitzung am 21.07.2015 beschlossen, für das Gebiet „Stockseehof“ die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Mit dieser Planung wird der Standort des Stockseehofes in seiner Gesamtheit erfasst und alle hier vorgesehenen Nutzungen werden in einer aufeinander abgestimmten Darstellung zusammenfassend geregelt.
Aufgrund des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 27.04.2016 wurde in der Zeit vom 23.05.2016 bis 23.06.2016 das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB). Die im Rahmen der Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen bitte ich der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen. In dem nun folgenden Verfahrensschritt muss die Gemeinde die Stellungnahmen prüfen und sodann über deren weitere Berücksichtigung im Verfahren entscheiden. Darüber hinaus ist durch die Gemeindevertretung ein abschließender Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen und die Begründung zu billigen. Nach § 6 Abs. 1 BauGB bedarf die F-Plan-Änderung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, in diesem Fall des Innenministeriums.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gemeinde Stocksee und die Grundstückseigentümer als Antragsteller haben im Vorfeld der Planung einen Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen. Danach tragen die Antragsteller alle Planungskosten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens.
Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen ist, geprüft. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Stockseehof“.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlage/n:
1. Abwägungstabelle zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
2. Flächennutzungsplan, 2. Änderung für das Gebiet Stockseehof
3. Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-08-05 Abwägungstabelle zu 4 2 3 3 2 FPÄ Stocksee (28 KB) | ||||
2 | ABSCHL. BESCHLUSS Begründung 2. FPÄ Stocksee (1026 KB) |