Die Gemeindevertretung beschließt, die Reparaturarbeiten an dem Fallrohr, Mauerwerk und den zusätzlichen Einbau eines Sickerschachtes zu beauftragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Aufträge nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Die für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Haushaltsmittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung ist durch Minderausgaben an anderer Stelle gewährleistet.