Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 13. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved  

Bezeichnung: 13. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved
Datum: Mi, 17.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 07.11.2015  
02BauA/15/019  
     
   
Ö 3  
Mitteilungen des Vorsitzenden und Anfragen der Ausschussmitglieder      
Ö 4  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 5  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet Feldstraße 12 - 16 hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss      
    17.02.2016 - Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

1. Die Gemeindevertretung beschießt, für das Gebiet „Feldstraße 12, 12 a und 16“ eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB zu erlassen. Durch die Aufstellung der Satzung sollen zum einen innerhalb des Satzungsgebietes die Grenzen des derzeitigen Innenbereiches festgelegt (sog. Klarstellungssatzung) und zum anderen einzelne Außenbereichsflächen aufgrund der baulichen Prägung in den Innenbereich einbezogen werden (sog. Ergänzungssatzung).

 

Lageplan:

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved, Ass. Jur. Uwe Czierlinski, beauftragt werden.

 

4. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet „Feldstraße 12, 12 a und 16“ und der Entwurf der Begründung dazu werden mit den o. g. Änderungen gebilligt.

 

5. Die Entwürfe des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

6. Der 1. stellv. Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung entstehenden Aufträge zu erteilen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt.

 

7. Der 1. stellv. Bürgermeister wird beauftragt, mit der Antragstellerin eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten für die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zu treffen und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Aufwendungen zu fordern.

Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Nach erfolgter Abstimmung nimmt der Bürgermeister wieder an der Sitzung teil.

   
    25.02.2016 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschießt, für das Gebiet „Feldstraße 12, 12 a und 16“ eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB zu erlassen. Durch die Aufstellung der Satzung sollen zum einen innerhalb des Satzungsgebietes die Grenzen des derzeitigen Innenbereiches festgelegt (sog. Klarstellungssatzung) und zum anderen einzelne Außenbereichsflächen aufgrund der baulichen Prägung in den Innenbereich einbezogen werden (sog. Ergänzungssatzung).

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soll das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved, Ass. Jur. Uwe Czierlinski, beauftragt werden.

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet „Feldstraße 12, 12 a und 16“ und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Der 1. stellv. Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung entstehenden Aufträge zu erteilen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt.

 

  1. Der 1. stellv. Bürgermeister wird beauftragt, mit der Antragstellerin eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten für die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zu treffen und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Kosten zu fordern.

Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Herr Dockwarder bittet den Bürgermeister und Frau Dahlke wieder in den Sitzungsraum und informiert sie kurz über die gefassten Beschlüsse.

 

Der Bürgermeister übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.

 

Hinweis der Verwaltung:

Der Auftrag gem. Ziffer 6 wurde durch den 1. stellv. Bürgermeister am 25.02. erteilt.

N 6     Einzelhandelsentwicklung      
Ö 7  
Vergabe eines Straßennamens      
Ö 8  
Außenanlage Vicelin-Kindergarten Gebäude Kirchstraße 13      
Ö 9  
Ausbau des Obergeschosses des Vicelin-Kindergartens im Gebäude Kirchstraße 13      
Ö 10  
Dachentwässerung des Vicelin-Kindergartens am Gebäude Kirchstraße 13 a      
Ö 11  
Einrichtung eines Behelfsparkplatzes im Ortszentrum      
Ö 12  
Beratung über evtl. Renovierungsarbeiten im Alten Amt      
Ö 13  
Ausbau des Weges südlich des Betriebsgeländes der Firma Lithonplus GmbH & Co. KG      
Ö 14  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
Ö 15  
Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses