Beschluss:
1. Der in dem Beschluss vom 21.07.2015 in dem Lageplan dargestellte Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Stockseehof“ wird geändert. Der Geltungsbereich umfasst nun das gesamte Gebiet „Stockseehof“.
Lageplan:
Mit dem geänderten Geltungsbereich wird der im Außenbereich gelegene Teil der Hofstelle Stockseehof in seiner Gesamtheit erfasst, um so alle hier vorgesehenen Nutzungen in einer aufeinander abgestimmten Darstellung zusammenfassend zu regeln.
Die Änderung des Geltungsbereichs ist bekanntzumachen.
2. Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Stockseehof“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Vorentwurf des Planes und die Begründung sind den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB als Anlage beizufügen.