Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss über die Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für den Bereich "Seestraße 14"  

10. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 02.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jansen trägt die Sachverhaltsdarstellung aus der Beschlussvorlage vor. Danach ist die Erweiterung des Innenbereiches für ein privates Vorhaben vorgesehen. Der Vorhabenträger wird sich verpflichten, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Herr Jansen empfiehlt, nicht nur das Grundstück des Antragstellers sondern auch das östlich davon gelegene Nachbargrundstück in die Abrundungssatzung einzubeziehen.

 

Frau Jendrny von der Kreisplanung macht ergänzende Ausführungen und weist darauf hin, dass die Gemeinde durchaus die Möglichkeit hätte, bei entsprechendem Bedarf die gesamte Innenbereichsabgrenzung auf den Prüfstand zu stellen. Hierfür wird keine Notwendigkeit gesehen.

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung halten es ebenfalls für angebracht, den Geltungsbereich der Ergänzungssatzung um das östliche Nachbargrundstück zu erweitern.

 

Es ergeht nachstehender Beschluss:


1. Die Gemeindevertretung beschließt, für das Gebiet „Seestraße 14“ eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zur Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils durch Einbeziehung einer einzelnen Außenbereichsfläche zu erlassen.

Durch die Planung sollen in dem Gebiet die Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung

(Errichtung eines Schwimmbeckens) geschaffen werden. Das Gebiet ist baulich geprägt.

 

Lageplan:

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung der Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Kreis Segeberg, Abteilung Kreisplanung, in Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung durchgeführt werden.

 

5. Für die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

6. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller und Eigentümer eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten für die Planung, für die Durchführung des Verfahrens und ggf. für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zu treffen, sowie anschließend die Planung und Durchführung des Verfahrens in Auftrag zu geben.

 

7. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planung werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben ist durch eine Erstattung des Antragstellers in gleicher Höhe sichergestellt.


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt bedankt Herr Jansen sich bei Frau Jendrny für die vorbereitenden Arbeiten und die gegebenen Erläuterungen und verabschiedet sie.