Beschluss:
Unter Einbeziehung der Änderungen des § 2:
§ 2.1 die Grundgebühr beträgt 6,00 € monatlich für jedes angeschlossene Grundstück
und
§ 2.2 die Verbrauchsgebühr errechnet sich nach der durch Wasserzähler ermittelten Wasserentnahme. Sie beträgt 0,66 € je cbm entnommenes Wasser
beschließt die Gemeindevertretung die Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld.