Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer Benutzungsgebührensatzung Wasserversorgung   

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachverhalt:

 

Nach § 1 Abs.1 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind kommunale Abgaben u. a. Benutzungsgebühren und Beiträge. Gemäß § 2 Abs. 1 KAG verlieren kommunale Abgabensatzungen 20 Jahre nach in Kraft treten ihre Gültigkeit.

 

Da die derzeitige Benutzungsgebührensatzung für die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld im Dezember 1993 in Kraft getreten ist, verliert diese im Dezember 2013 ihre Gültigkeit und ist der Erlass einer neuen Gebührensatzung erforderlich, damit weiterhin Gebühren für die Wasserversorgung erhoben werden können.

Der beigefügte Satzungsentwurf entspricht inhaltlich der bisherigen Gebührensatzung. Wegen der Gebührenhöhe und die Verlängerung des Festsetzungszeitraumes auf drei Jahre wird auf die bereits übersandte Vorlage verwiesen.


Beschluss:

 

Unter Einbeziehung der Änderungen des § 2:

§ 2.1 die Grundgebühr beträgt 6,00 € monatlich für jedes angeschlossene Grundstück

und

§ 2.2 die Verbrauchsgebühr errechnet sich nach der durch Wasserzähler ermittelten Wasserentnahme. Sie beträgt 0,66 € je cbm entnommenes Wasser

 

beschließt die Gemeindevertretung die Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld.


Abstimmungsergebnis dafür:  7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0