Auszug - Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tensfeld über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20.12.2010
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhalt:
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2013 zur Beratung über den Haushalt 2014 weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung empfohlen. Eine Maßnahme ist die Hundesteuer auf 110 EUR je Hund anzuheben. Dies entspricht dem Steuersatz, bei dem keine Reduzierungen von beantragten Fehlbetragszuweisungen des Landes Schleswig-Holstein vorgenommen werden würden. Sofern die Einnahmemöglichkeiten nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden, werden Fehlbetragszuweisungen um diesen Betrag gekürzt.
Diese Änderung würde sich wie folgt auswirken:
- für den 1. Hund von 35 EUR auf 110 EUR (= Erhöhung um 214,29 v. H.),
- für den 2. Hund von 50 EUR auf 110 EUR (= Erhöhung um 120,00 v. H.) und
- für jeden weiteren Hund von 60 EUR auf 110 EUR (= Erhöhung um 83,33 v. H.).
Die bestehende Hundesteuersatzung enthält besondere Regelungen für gefährliche Hunde die auch aufgrund der Rasse eines Hundes entstehen können. Es ist nun aufgefallen, dass die Satzung aber keine Regelung enthält, die Hundehalter/innen verpflichtet, die Rasse bzw. Gruppe ihres Hundes anzugeben. Mit der Änderung des § 11 der Satzung wird diese Regelungslücke geschlossen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tensfeld über die Erhebung einer Hundesteuer in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 4 Stimmenthaltung: 0