Auszug - Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 11.12.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1. | im Ergebnisplan mit | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 856.500 |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.079.700 |
| einem Jahresüberschuss von |
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| einem Jahresfehlbetrag von | 223.200 |
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen | 847.300 |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen | 984.400 |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen | 53.000 |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen | 91.300 |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen |
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| und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 53.000 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3,64 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 360 % |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 380 % |
2. | Gewerbesteuer | 360 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
§ 5
(1) Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes (= Produkt)
nach § 20 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zu
einem Budget verbunden.
(2) Abweichend von Absatz 1 werden die Erträge und Aufwendungen der nachstehend
aufgeführten
Teilpläne (= Produkte) jeweils zu einem Budget verbunden:
- Gemeindeorgane (111000) und Allgemeine Verwaltung (111020)
- Liegenschaftsverwaltung (111080), Heimat- und sonstige Kulturpflege (281000),
Dorfgemeinschaftshaus "Uns Huus" (573010)
- Grundschulen (211000), Kombinierte Grund- und Hauptschulen (213000),
Regionalschulen
(216200), Gymnasien, Kollegs (217000), Gesamtschulen u. dgl. (218100),
Gemeinschaftsschulen (218200) und - Förderschulen (221000), Schülerbeförderung
(241000)
- Volkshochschule (271000), Förderung der Wohlfahrtspflege (331000) und Förderung
des Sports (421000)
- Personalaufwendungen der Produkte Brandschutz (126000), Kindertageseinricht-
ungen für Kinder (365000), Gemeindestraßen- und -wege (541000), Dorfgemein
schaftshaus "Uns Huus" (573010)
- Gemeindestraßen (54100) und Straßenbeleuchtung (541010)
(3) Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen eines Teilplanes
(= Produkt)
nach § 20 Absatz 2 der GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden.
(4) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme
der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen sowie
der Zuführung zu Rückstellungen und Rücklagen sind gemäß § 22 Absatz 1 GemHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig.
(5) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines
Budgets sind gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig.
(6) Gewerbesteuermehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen erhöhen die
Ansätze für die Gewerbesteuerumlage mit den dazugehörigen Mehrauszahlungen
(§ 21 Abs. 2 GemHVO-Doppik).
(7) Im Ergebnisplan können Aufwendungen mit den dazugehörigen Auszahlungen nur
unter den Einschränkungen des § 23 Absatz 1 GemHVO-Doppik übertragen werden.
(8) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur
Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die Einschränkung des § 22
Absatz 2 GemHVO-Doppik ist zu beachten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Bestandteilen nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2014.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 0