Amt Bornhöved
 

Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachverhalt:

 

Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) enthält für die Arbeit in der Gemeindevertretung lediglich grundlegende Vorschriften. Die inneren Angelegenheiten, insbesondere der Ablauf der Sitzungen im Einzelnen, ist hingegen einer Geschäftsordnung vorbehalten (vgl. § 34 GO). Die Geschäftsordnung gibt sich die Gemeindevertretung dabei selbst.

 

Die Geschäftsordnung ist eine verwaltungsinterne, auf Dauer angelegte Verwaltungsvorschrift, mit der der/dem Vorsitzenden, den Gemeindevertreter/innen und den Fraktionen bindende Pflichten auferlegt und Befugnisse eingeräumt werden. Da die Geschäftsordnung ausschließlich interne Bindungswirkung hat, können sich Dritte - mangels Außenwirkung - nicht auf die Geschäftsordnung berufen.

 

Die Gemeindevertretung ist verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Die Ausgestaltung liegt jedoch weitestgehend im Ermessen der Gemeindevertretung. Das heißt, die Gemeindevertretung kann - innerhalb des geltenden Rechts - in der Geschäftsordnung alle Verfahrensfragen und sonstigen inneren Angelegenheiten so nach ihren individuellen Verhältnissen regeln, wie sie es für sachgerecht und wünschenswert hält.

 

Der Entwurf der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Tensfeld liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf vorliegende „Geschäftsordnung der Gemeindevertretung“.


Abstimmungsergebnis dafür:  9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0