Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 21.11.2019 | 03GV/19/041 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr | VO/2020/070/03GV | |||||
Ö 7 | Zukünftige Verfahrensweise zum Knickputzen und zur Bankettenpflege | ||||||
Ö 8 | Stellungnahme zum Regionalplan Wind | VO/2020/087/03GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgende Stellungnahme zum dritten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie an Land):
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf hat im zweiten Planentwurfsverfahren ihre Ablehnung der Ausweisung des WKA-Vorranggebiets PR3_SEG_003 eingebracht. Diese Ablehnung wurde durch die GV ausführlich begründet und wir verweisen erneut auf diese Stellungnahme. Den Einwendungen der GV wurde jedoch im 3. Planentwurf nicht gefolgt, stattdessen wurde das Vorranggebiet noch Richtung Süden erweitert. Die GV sieht durch die Beibehaltung des Vorranggebietes und die zusätzliche Erweiterung ein noch höheres Konfliktrisiko in allen Schutzbereichen (siehe Stellungnahme zum 2. Entwurf). Die Begründung der Planungsentscheidung erscheint außerdem inkonsequent: Im selben Planungsraum und Landkreis wurden jetzt WKA Vorranggebiete mit vergleichbaren Risiken abgelehnt. Es scheint, als wären unterschiedliche Maßstäbe bei der Entscheidung über die verschiedenen Gebiete angewendet worden. Selbst in der Begründung der Planung zu PR3-SEG-003 heißt es: „Dem gesamträumlichen Planungskonzept liegt der Gedanke der Konzentrationsplanung zugrunde. Durch eine möglichst weitgehende Konzentration der WKA auf relativ dünn besiedelte, naturschutzfachlich vertretbare Standorte werden die mit dem Umbau der Energieversorgung auf erneuerbare Energien verbundenen Beeinträchtigungen gering gehalten.“ Dieser Grundeinstellung der Landesplanung widersprechen wir sowohl inhaltlich als auch politisch: Die Lasten der notwendigen Energiewende sollten gerecht und möglichst gleichmäßig auf die Bevölkerung verteilt werden. Eine Konzentrationsplanung widerspricht damit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik (Art. 72 Grundgesetz, §2 Abs. 2.1 Raumordnungsgesetz) und benachteiligt bewusst Bürgerinnen und Bürger einer Region. Inhaltlich stellen wir fest, dass der Einflussbereich des PR3_SEG_003 weder dünn besiedelt noch naturschutzfachlich vertretbar ist. Gerade die über 200 Meter hohen WKA entfalten ihr Risikopotenzial weit über ihren Standort hinaus und zusätzliche WKA zu den bereits vorhandenen zwei (bzw. genehmigten drei) WKA werden die negativen Effekte auf die Bevölkerung und Natur überproportional verstärken. Daher lehnt die Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf das Vorranggebiet PR3_SEG_003 ab und fordert die Landesplanung insbesondere auf, die Beeinträchtigungen der Energiewende gerecht auf die Bevölkerung zu verteilen statt bestehende Nachteile einer Region weiter zu verschärfen
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12.03.2020 - Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf | |||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgende Stellungnahme zum dritten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie an Land):
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf hat im zweiten Planentwurfsverfahren ihre Ablehnung der Ausweisung des WKA-Vorranggebiets PR3_SEG_003 eingebracht. Diese Ablehnung wurde durch die GV ausführlich begründet und wir verweisen erneut auf diese Stellungnahme. Den Einwendungen der GV wurde jedoch im 3. Planentwurf nicht gefolgt, stattdessen wurde das Vorranggebiet noch Richtung Süden erweitert. Die GV sieht durch die Beibehaltung des Vorranggebietes und die zusätzliche Erweiterung ein noch höheres Konfliktrisiko in allen Schutzbereichen (siehe Stellungnahme zum 2. Entwurf). Die Begründung der Planungsentscheidung erscheint außerdem inkonsequent: Im selben Planungsraum und Landkreis wurden jetzt WKA Vorranggebiete mit vergleichbaren Risiken abgelehnt. Es scheint, als wären unterschiedliche Maßstäbe bei der Entscheidung über die verschiedenen Gebiete angewendet worden. Selbst in der Begründung der Planung zu PR3-SEG-003 heißt es: „Dem gesamträumlichen Planungskonzept liegt der Gedanke der Konzentrationsplanung zugrunde. Durch eine möglichst weitgehende Konzentration der WKA auf relativ dünn besiedelte, naturschutzfachlich vertretbare Standorte werden die mit dem Umbau der Energieversorgung auf erneuerbare Energien verbundenen Beeinträchtigungen gering gehalten.“ Dieser Grundeinstellung der Landesplanung widersprechen wir sowohl inhaltlich als auch politisch: Die Lasten der notwendigen Energiewende sollten gerecht und möglichst gleichmäßig auf die Bevölkerung verteilt werden. Eine Konzentrationsplanung widerspricht damit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik (Art. 72 Grundgesetz, §2 Abs. 2.1 Raumordnungsgesetz) und benachteiligt bewusst Bürgerinnen und Bürger einer Region. Inhaltlich stellen wir fest, dass der Einflussbereich des PR3_SEG_003 weder dünn besiedelt noch naturschutzfachlich vertretbar ist. Gerade die über 200 Meter hohen WKA entfalten ihr Risikopotenzial weit über ihren Standort hinaus und zusätzliche WKA zu den bereits vorhandenen zwei (bzw. genehmigten drei) WKA werden die negativen Effekte auf die Bevölkerung und Natur überproportional verstärken. Daher lehnt die Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf das Vorranggebiet PR3_SEG_003 ab und fordert die Landesplanung insbesondere auf, die Beeinträchtigungen der Energiewende gerecht auf die Bevölkerung zu verteilen statt bestehende Nachteile einer Region weiter zu verschärfen
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 9 | Jahresabschluss 2015 | VO/2020/016/03GV | |||||
Ö 10 | Jahresabschluss 2016 | VO/2020/024/03GV | |||||
Ö 11 | Jahresabschluss 2017 | VO/2020/039/03GV | |||||
Ö 12 | Finanzbericht IV. Quartal 2019 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2020/089/03GV | |||||
Ö 13 | Termine ("Saubere Umwelt" und Arbeitsdienst) | ||||||
Ö 14 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 14.1 | Coronavirus-Problematik | ||||||
Ö 14.2 | Ausstattung Kinderspielplatz | ||||||
Ö 14.3 | Radweg zur Badestelle am See | ||||||
Ö 15 | Verschiedenes | ||||||